A1 Aufstieg zu A2 (A1 spät erhalten)?
Guten Abend.
Ich heiße Niklas und bin 17 Jahre alt zu meinen Problem :
Ich habe meinen A1 Letztes Jahr erst Im August erhalten das heißt mit ende 16 da ich im November Geburtstag habe. Meine Fahrschule hatte die meiste zeit dank Corona geschlossen.
Das Problem ist das ich jetzt Eigentlich bis August 2022 warten müsste um mein A2 zu machen Obwohl ich jetzt im November bereits 18 werde.. Ich könnte es auch Früher machen aber die Finanziellen mittel sind recht begrenzt.
Wenn ich den A2 ohne die beiden Jahre vom A1 mache muss ich die Theorie Fahrstunden etc machen und idealerweise Bezahlen.. Das kostet mich dann ja wieder um die 1500-1900 Euro.
Meine Frage lautet demnach ob es vielleicht Ausnahme Regelungen gibt durch die erzwungenen Schließungen durch Corona. oder Was ihr in meiner Situation tun würdet?
Das Schlimmste ist meine A2 Maschine wartet schon in der Garage eine Perfekt gewartete Suzuki GS500E mit 15.000 Kilometern :/..
Aktuell Fahre ich eine MZ 125 SM. ich könnte sie eigentlich im Winter Verkaufen und davor noch mal fertig machen. dann hätte ich das Geld für den Schein.
Aber Eigentlich Wollte ich sie Eher behalten als Erinnerung aber ich denke dazu wird es wohl nicht kommen..
Wie gesagt was würdet ihr tun? oder habt ihr Ideen?
Danke im Voraus für die Antworten :)
5 Antworten
Wenn du vor Vollendung der 2 Jahre A1 Besitz den A2 machen möchtest musst du 10 Fahrstunden absolvieren und meines Erachtens nach keine Theoriestunden nehmen, aufgrund vorherigen Führerscheinbesitzes, eventuell musst du die Motorradspezifischen Theoriestunden nochmal machen. Fazit am Ende musst du mit ungefähr 100-150€ Prüfungsgebühren und je nach Fahrstunde mit 50-80€ pro Fahrstunde.
Sonderregelungen gibts soweit ich weiß nicht.
Wenn du nur per Aufstieg zum A2 kommen willst dauert es leider 2 Jahre
Meine Idee: Warten, bis die zwei offiziellen Jahre rum sind. Dabei sparst du Geld und kannst Erfahrung auf der MZ sammeln.
Wie schon geschrieben wurde, glaube auch ich nicht an eine Sonderregelung, die es durch diese Situation gibt bzw. würde sie aus meiner Sicht keine Daseinsberechtigung haben. Zwei Jahre sind zwei Jahre, egal ob Corona oder nicht.
Es ist genau wie du es befürchtest, entweder die 2 Jahre warten oder noch einmal die volle Ausbildung durchlaufen.
Das sind alles Fragen, die dir deine Fahrschule beantworten kann ;-)