Entdrosselt der Händler trotz A2 Führerschein?
Ich hätte eine Frage, komme aus Österreich. Ich möchte mir zum 18. Geburtstag eine Husqvarna 701 kaufen, die hat offen 74PS also muss ich sie dank der Regelung logischerweise drosseln. Ist es möglich einfach zum Händler zu fahren und zu sagen: Bitte nicht entdrosseln, ich möchte nur einen Typenschein mit 42PS möchte aber offen fahren?
4 Antworten
- Die minimale Strafe, die man ausfasst, wenn man ohne Lenkerlaubnis unterwegs, beträgt 363 Euro.
- Der Strafrahmen reicht schon beim ersten Mal bis hin zu 2.180 Euro.
- Bereits beim zweiten Mal ist außerdem eine Haftstrafe von bis zu 6 Wochen möglich.
- Bei 3 oder mehreren Vergehen dieser Art sind sowohl Haft- als auch (hohe) Geldstrafen sehr wahrscheinlich.
https://autorevue.at/ratgeber/fahren-ohne-fuehrerschein-strafen
Alles klar, Junior?
Überlege dir ob es dir das wirklich wert ist dafür möglicherweise in den Knast zu gehen, oder zumindest eine hohe Geldstrafe zu zahlen. Ganz zu schweigen was dir blüht wenn du jemanden verletzt, oder schlimmer. Das zahlt erstmal die Versicherung. Aber die holen sich das von dir wieder. Und glaub mir, sobald ein Mensch im Spiel ist wirst du in deinem Leben nicht mehr glücklich. Ich fahre eine Ninja 650, offen 68 PS, gedrosselt. Die hat auch kastriert genug Dampf für alle Lebenslagen denen du auf der Straße begegnen kannst. Ganz davon abgesehen macht sich in diesem Fall der Händler strafbar, denn das Motorrad wird nach der Drosselung vom TÜV abgenommen und die in die Papiere eingetragen. Und du bist 18, ich weiß nicht wie die Regelung in Österreich ist, hier in Deutschland muss man mindestens 24 Jahre oder 2 Jahre A2 gefahren sein um den A machen zu können. Das wären für dich zwei Jahre die vorbei gehen. Wenn deine Nummer schief geht kannst du dir dein tolles Motorrad ganz oft anschauen, wirst aber nie wieder damit fahren können. Du kannst dir die Maschine doch auch kaufen ohne Drossel und auf dich zulassen, das geht. Natürlich darfst du dann trotzdem nicht auf die Straße damit, aber zulassen darfst du sie. Man muss nur zum fahren einen Führerschein haben, nicht zum besitzen. Dann bliebe wenigstens der Händler straffrei. An seiner Stelle würde ich dich nur für die Idee vom Hof jagen.
Pro Verletzung einer Obliegenheit ist die Versicherung mit einem Betrag von EUR 11.000,-, maximal aber mit EUR 22.000,- leistungsfrei.
In Deutschland: Regress bis 5.000€ möglich, maximal 10.000€.
Och ne nicht schon wieder einer.
Dass du dich strafbar machst muss den Händler nicht interessieren, aber er selber wirds sicher nicht...
Du kannst die Maschine höchstens selbst entdrosseln bzw. entdrosseln lassen, aber nicht in einer Fachwerkstatt (es sei denn du "kennst" den Besitzer ;) )
Wenn dein Händler und du euch unbedingt beide strafbar machen wollt, ginge das schon.