ABE/Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen?
Hallo zusammen,
das Reifen-Thema hatten wir erst (Reifenbindung). Für mein Moped bedeutet es ,dass die Markenbindung wegfällt. Also fahre ich jetzt Pirelli Diablo und habe dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (2 DIN-A4 Seiten). Jetzt habe ich mich um die vorhandene MRA-Tourenscheibe gekümmert. Ergebnis: Die ABE hat 8(!!) DIN-A4 Seiten. Also muss ich diese 10 Seiten für 3 popelige Sachen immer(!) mitführen. Und es wären schon 12 Seiten, wenn ich z.B. Pirelli und Michelin gleichzeitig fahren würde.
Klar, ich kann es auch sein lassen, aber dann kann eine Kontrolle teuer werden. Gibt es also jetzt im Zuge der Reifennovellierung ein "Großreinemachen", dass man z.B. beim TÜV(o.ä.) eine Gesamtbestätigung erhält und damit nicht mehr gezwungen ist, unter Umständen einen Aktenordner anzulegen und mitzuführen? Habt ihr Informationen?
Ein Gruß vom "Alten".
2 Antworten
E-Nummer: nichts mitführen
ABE: muss mitgeführt werden, kann aber auch eingetragen werden
Freigabe (z. B. Reifen): muss mitgeführt werden
Unbedenklichkeitsbescheinigung (z. B. Lenker): mitführen reicht nicht aus, muss eingetragen werden.
Und wenn man wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum TÜV/Zulassungsstelle muss, kann man dann auch gleich alles, was eine ABE hat, auch eintragen lassen. Kostet nur einmal.
Ich kenne das von einigen Anbauteilen, dass die ABE ellenlang ist und man einen Aktenordner schleppen müsste ;) Ich habe dann immer nur die relevanten Seiten mitgeführt (z.B. bei einer seitenlangen Auflistung von kompatiblen Maschinen) und nie wurde etwas gesagt bei Überprüfungen. Einfacher ist natürlich die Smartphonevariante oder auch das Eintragen..