Wie anhand der Fahrgestellnummer ermitteln, ob ein Mopped evtl. gestohlen ist?
Seit dem 01.03.2007 gibt das KBA keine Auskunft (Unbedenklichkeitsbescheinigung) mehr darüber, ob ein Fahrzeug eingetragen ist oder gesucht wird.
Bei Ankauf einen Fahrzeugs ohne Papiere, kann das evtl. auf der Zulassungstelle eine böse Überraschung geben.
Auch die Zulassungsstellen überprüfen das laut KBA erst, wenn z.B. ein neuer Brief beantragt wird.
Aber es muß doch möglich sein, herauszufinden, ob ein Fahrzeug evtl. gestohlen gemeldet ist - oder ob eine Fahrgestell-Nr. evtl. einem anderen zugelassenen Fahrzeug zuztuordnen ist.
1 Antwort
Auch wenn ich mich mit der rein rechtlichen Situation nicht wirklich besser auskenne als Du - die Praxis zeigt, daß man viele Informationen auch ohne "Anrecht" bekommen kann.
- Zum Ausschluß eines Diebstahls kann man z.B.
- sich den letzten vorhandenen HU/AUK-Bericht vom Verkäufer zeigen lassen - auch wenn das Motorrad abgemeldet ist, so ist doch dort die VIN vermerkt. Wenn das Fahrzeug also bei der letzten Prüfung mit dieser VIN zugelassen war, dann ist das ein gutes Indiz dafür, daß es eben nicht gestohlen ist (bzw. bis zu diesem Termin nicht gestohlen war).
- Wenn der neue Verkäufer vom Halter lt. HU-Bericht abweicht, kann man den vorherigen Halter kontaktieren (Adresse steht ja drauf)...
- Was sagt denn der Händler / Importeur zur Maschine? Die wissen meist auch was, insbesondere weil kluge Köpfe einen Diebstahl auch dort bekanntgeben, damit bei der nächsten Wartung beim Markendealer die Software eine Warnung ausspuckt.
- Wenn gar keine Papiere vorhanden sind, also weder Brief noch Schein noch Untersuchungsnachweise noch Wartungsunterlagen noch was weiss ich alles, dann hilft manchmal auch eine ganz unbürokratische Anfrage beim netten Dorfpolizisten... der kann nämlich beim KBA nachgucken lassen.
Dein Problem mit der Doublette, also zwei Fahrzeuge mit identischer VIN, wird man so allerdings nicht in den Griff bekommen.
Jetzt aber mal Butter bei die Fische: wer kauft ein Fahrzeug ohne Papiere von einem offensichtlich ja nicht vertrauenswürdigen Verkäufer (sonst würdest Du die Frage ja nicht stellen)? Meine Vorgehensweise in so einem Fall wäre ja, daß ich erst mal alles (s.o.) soweit möglich abkläre und dann mit dem VK gemeinsam zur Zulassangsstelle tapere und dort das Mopped zulasse - wenn's nicht klappt bekommt er kein Geld und ist direkt für weitere Nachfragen greifbar...