AGR entfernt = Betriebserlaubnis erloschen?
Erlischt die Betriebserlaubnis wenn ich die Abgasrückführung entferne?
4 Antworten
Salue
Es verschlechtern sich die NOx-Werte (Stickoxyde). Dies allerdings nur, wenn der Motor im Teillastbereich läuft. Bei Volllast arbeitet das EGR gar nicht. Das heisst also, die Spitzenleistung ändert sich mit dem Abhängen nicht.
Das Abhängen des AGR bringt eigentlich nur etwas, wenn die Ansteuerung ab Werk ungünstig abgestimmt ist und der Motor im Teillastbereich stark ruckelt.
Du gewinnst also faktisch nichts, verlierst aber die Betriebserlaubnis, zumindest wenn der Experte es sieht.
Kurz zur Funktion des EGR (Emission Gas Recirculation System).
Im Teillastbereich sind die Verbrennungen heisser als sonst. Damit entstehen Stickoxyde. Um dies zu vermeiden, wird ein Teil der Ansaugluft mit einem neutralen, unbrennbaren, Gas vermischt. Damit sinken die Temperaturen und damit die NOx Emissionen.
Da man keine Gasflasche mitnehmen möchte, nimmt man ein Gas, welches bereits zur Verfügung steht. Abgase sind ja bereits verbrannt, sie erfüllen also die Voraussetzung an ein unbrennbares Gas.
Es grüsst Dich
Tellensohn
warum sollte man sowas machen? Nur um ein paar PS rauszukitzeln?
Unverständlich. Nun ja, aber zu deiner Frage:
Du nimmst einen Eingriff in die Abgasanlage vor mit dem Ziel etwas mehr PS zu bekommen. Ich bin mir nicht 100 % sicher, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass dies genauso ist, als ob man den Motor tunt und nicht eintragen lässt - sprich: Tschüss ABE...
Bei deiner geplanten Aktion ist an eine Eintragung jedoch nicht zu denken, da Dein Bike nicht mehr die geforderten Abgaswerte einhält und fällt spätestens bei der nächsten HU raus.
Hallo ich habe ein Problem weiß jemand wie der Schlauch den man da abnimmt heißt? Und wo man den neu bekommt bei mir steht nur irgendwas mit Copolan drauf finde aber nirgends den Schlauch
(2) Satz 3: "Sie (die Betriebserlaubnis) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
Ist die Frage damit glasklar beantwortet?