Erlischt mit eingebauten Power Commander die Betriebserlaubnis ?
Hallo Community !
Ist ein eingebauter Power Commander illegal und setzt damit die Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz außer Kraft, trotz, dass die im Fahrzeugschein/Brief angegebenen Ps nicht überschritten werden (DynoJet Daten zeigen, dass die Leistung immernoch unterhalb der angegebenen und vom Werk erstellten Maximalwerte liegen) ? Wenn ja, auch dann, wenn das Motorrad in dem Zustand vom Händler mit neuem TÜV verkauft würde ?
Noch eine zweite Frage: Wenn man ein Motorrad gebraucht privat verkauft und noch über die gesetzliche Händlergewährleistung verfügt, wird diese bis zu ihrem Erlöschen auf den Privatkäufer übertragen ??
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten !
1 Antwort
Da ein Powercommander sowohl das Abgas- bzw. das Geräuschverhalten und die Leistung nachhaltig verändert erlischt damit die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz.
Du kannst das aber relativ einfach umgehen und mit Tune Ecu, (das ist eine Gratissoftware die Du im Internet runterladen kannst) und einem OBD II Kabel das aktuelle Mapping vom Powercommander auslesen und direkt in Deine Ecu brennen.
Dann kannst Du den PC entfernen und niemand sieht das optimierte Kennfeld.
Ausserdem kannst Du den PC einfach abstecken und hast das originale Einspritzprogramm wieder.
So isses, mein Tuner hatte den PC vor Ort und verwendete Tune Edit zum ECU flashen, da war bei der Software noch ein Code für 130 € nötig.
Bei Tune ECU ist ein Universalcode gratis dabei.
Lg.
Naja die Software funktioniert aber leider nur bei einigen Triumph-, KTM- und Aprilia-Modellen die das ECU Motorsteuergerät eingebaut haben.
Interessant, dann braucht man sich einen Power Commander ja nur noch ausleihen. ;-) Gruß T.J.