Braincap
Darf man mit diesen Dingern fahren oder nicht? Wer hatte schon mal Probleme, oder mußte Strafe zahlen? Wer ist bei der Trachtengarde ohne Probleme duchgekommen?
3 Antworten
Die CE-Norm ist nicht mehr vorgeschrieben. Es dürfen nur keine Uniformhelme, Stahlhelme, Bauhelme oder Fahrradhelme auf dem Motorrad getragen werden. Im Gesetz steht "...Helme, die als Motorradhelme zu erkennen sind....". Beim Braincup scheiden sich die Geister. Hängt von dem Rennleiter ab, der das "beurteilt". Ich kenne zwei Fälle, bei denen die Rennleitung eine Weiterfahrt untersagt und 40.-Euro kassiert haben. Bei einem von denen habe ich ihm einen Helm von der Brücke gebracht. "Manne" fährt schon lange mit so einem Braincup, wurde vorher auch in einer Kontrolle noch nie beanstandet. Nebenbei: Mir wurde so ein "Ding" geschenkt. Habe den einmal ausprobiert. Seitdem hängt er wie ein "Pferdehalfter" an der Wand. Nicht mein Ding, obwohl einige meiner Helme (11 Stück) auch keine CE-Norm haben (Jet- oder Stahlhelm-Nachbau aus ABS von Römer). Gruß Bonny
Hier noch was zum nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php
Ich fahre eine BMW r 1200 CL und wenn es Sommer ist benutze ich nur das Brain cap da ich ja cruise und nicht hetze. Wurde auch schon mal von der Polizei angehalten (München und Bremen) aber wegen meinem Braincap wurde nichts gesagt. Ich denke wenn man so ein Ding auf dem Kopf hat muß sich jeder im klaren sein das es nur für die Frischluft gut ist und nicht als Schutz.
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OLG Düsseldorf VRS 75, 226. "Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr. Auch sog. „Braincaps“ haben nach einem hier vorliegenden TÜV-Gutachten keine ausreichende Schutzwirkung. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab."