Darf ich mit Auspuff der ABE besitz aber Frei ist rumfahren?
Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
ich habe folgendes problem
Habe mir einen gebrauchten Sportauspuff ersteigert
eer hat ABE aber der Vorbesitzer hat ihn Frei gemacht
jetz wolte ich fragen ob ich den überhaupt montieren darf ? und ob die Polizei es überprüft bei kontrolle ?
mein Kumpel meint zwar es wäre legal da der Auspuff ABE besitz und man auspuff ausbrennen dürfte stimmt dies
Bitte klärt mich auf
Vielen Dank
Andreas
7 Antworten
Selbst wenn der Auspuff eine ABE haben sollte, erlischt die Betriebserlaubnis, sobald der Auspuff so verändert wird, das er nicht mehr der ABE entspricht. Wenn Du den dann anbaust, selbst, wenn Du ih nicht selbst verändert hast, und Kenntnis von der Veränderung hast, so fährst Du ohne Versicherungsschutz herum, wenn was passieren sollte, und die Veränderung wird fest gestellt. So was würde ich mir 3x überlegen. Ich würde den Pott zurück geben, denn sein Betrieb ist illegal!
Über die Brücke würde ich nicht gehen, die wackelt! Du weißt wie verzwickt die deutschen Versicherungspolicen aufgebaut sind, und die Versicherung findet im ungünstigsten Fall ein Schlupfloch, leider!
Du kennst ja den Spruch: Recht bekommen, und Recht haben, sind zweierlei Paar Schuhe!
Hehe, also bist du Fürchterbar ?!? ;-) Naja, aber ein Makler kann leider nicht alle Kanten und Ösen, die in einen Vertrag hinein verklausuliert sind, als Klartext kennen, selbst wenn er es müsste. Das hat mein Vater, die Kollegen an der Front immer wieder lehren müssen. Es sagte, wann was unklar ist, anrufen, ich klär euch auf....... und auch er wusste nicht alles! Leider haben wir in der Nachbarschaft einen Todesfall gehabt, und im Kleingedruckten einer Lebensversicherung war etwas übersehen worden, aber die Witwe hatte ja die Empfangsbestätigung der Versicherungsbestätigung genau wie ihr verstorbener Mann auch unterschrieben, und steht jetzt ohne Mann und Geld da! Und das ist wirklich hart!
"Ausbrennen" hat man früher fast nur bei 2-Taktern gemacht. Damit wurde die Ölkohle abgebrannt. Hat sehr stark dabei gequalmt. Ist heute nicht mehr nötig, bei 4-Taktern sowieso nicht. Wenn Du das "Freimachen" mit dem Ausbau des Schalldämpfers meinst, da erlischt die ABE. Entweder wieder einbauen oder den Auspuff "entsorgen". Bei einer Polizeikontrolle fällt das sofort auf. Die achten besonders auf den Auspuff. Da es kaum zu überhören ist, dass der Schalldämpfer raus ist, hält Dich die Polizei meist auch an. Gruß Bonny
Ich kann nur mit Sicherheit sagen wie es in Berlin und Umgebung gehandhabt wurde/wird. Ob es in anderen Bundesländern auch so ist, kann ich nicht beurteilen. Auf Pressemitteilungen/Fernsehen gebe ich nicht so viel.
Bis vor zwei Jahren hat die Rennleitung regelrecht "Jagt mit Mausefallen" auf laute Motorräder, besonders auf die Zielgruppe Harley, gemacht. Die wurden immer auf Grund des Verdachtes auf technische Mängel sichergestellt. Es kam ein Tieflader und die Motorräder wurden aufgeladen. Oft sind die dann "zur Abschreckung" bewusst an der Spinnerbrücke vorbeigefahren. Einem Bekannten ist es mit seiner Harley auch so ergangen. In der polizeitechnischen Überwachungsabteilung für Kraftfahrzeuge stand die so einige Zeit. Er hat den Fehler gemacht und mal nachgefragt, wie lange die noch benötigen. Dann ließen die sich richtig Zeit (mehrere Monate). Die Harley wurde gründlich untersucht und natürlich kam er für die Kosten auf. Auch eine tägliche "Parkgebühr" wurde erhoben, dann Geldstrafe und Punkte.
Seit ca. zwei Jahren ist es etwas "entschärft". Die Weiterfahrt wird zwar untersagt, aber wenn kein weiterer Grund vorliegt, hat man die Möglichkeit das Motorrad entweder selber in eine Werkstatt zu bringen oder vor Ort den lauten Auspuff zu "entschärfen/erneuern". Eine "Vorführschein" zum TÜV/Polizei bekommt man auf jeden Fall, sowie eine Geldstrafe und Punkte. Deshalb haben viele "Supersportlerfahrer" ihr "Schnüffelstück" dabei. Vor Ort wieder eingesetzt und die können weiterfahren. Geldstrafe und Punkte gibt es aber trotzdem.
Allerdings möchte ich fast behaupten, dass es niemand mehr interessiert wenn Motorräder mit lauten "Gekrächze" durch die Botanik fahren. Man hört immer mehr laute Motorräder, bei denen eindeutig zu hören ist, dass der Schalldämpfer nicht da ist, wo er sein soll. Ist belastend. Die Meisten Motorräder klingen dann aber nur laut und peinlich. Selten ist eines dabei, wo es wirklich gut klingt und die sind auch meist nicht soooo laut. Gruß Bonny
Wenn "frei" heisst, dass der DB-Killer ausgebaut wurde dann gibt es für die Polizei wenig zu überprüfen, die werden dir, wenn sie gute Laune haben, einen Mängelzettel mit Bussgeld+Punkte verpassen und dich, wenn sie schlechte Laune haben, ausserdem zu Fuss weiterschicken.
Ein "Spaziergang" ist bestimmt nicht angesagt. Die Rennleitung darf ein Fahrzeug nicht entsiegeln und damit zwangsstillegen. Eine erhöhte Lautstärke macht das Fahrzeug nicht verkehrsunsicher. Auch das Erlöschen der BE hat in diesem Fall keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz.
sie kann aber die Weiterfahrt untersagen oder das Fahrzeug zur Beweissicherung beschlagnahmen. Vom Versicherungsschutz hatte ich garnicht gesprochen.
Vorsicht, wenn die BE erloschen ist, kann die Versicherung im Falle eine Falles aus der Haftung sein, und du müsstest alles selber bezahlen, wenn was passiert!
nein, nur wenn der Grund für das Erlöschen der BE für den Unfall ursächlich ist.
und selbst wenn das der Fall ist kann die Haftpflicht den Versicherungsnehmer nur in Regress nehmen.... wäre ja noch schöner, wenn Unfallopfer (z.B. verletzte Mitfahrer) ihre Schäden beim Unfallverursacher per Privatklage einklagen müssten.
Natürlich muss die Versicherung in Vorleistung treten,und das die jemanden Regress nehmen, das ist an der Tagesordnung. Hab ja nicht behauptet, das der Unfallgegner das einklagen muss :-) Was das Erlöschen einer Betriebserlaubnis angeht, da könnte ich Dir von Fällen schreiben, das sich Dir die Nackenhaare sträuben, mein Vater war 25 Jahre mit der Versicherungsschadensabwicklung beschäftigt. Was man da alles mit bekommt.....
Glaube, man darf sich da einfach nicht alles gefallen lassen, der Weg zum Anwalt ist allemal billiger als (maximal 10000 Euro?) Regress. Wenn die Versicherung vor Gericht argumentiert, dass ein lauter Auspuff ursächlich für einen Unfall ist wird sie wahrscheinlich keine grossen Chancen haben.
Wieso? Wenn jemand wg. dem lauten Auspuffes erschrickt, einen Herzanfall vielleicht noch bekommt, und das Steuer verreißt - ist das kein Grund? Vor allem im Tunnel manchmal - ich kenne ja meine Kandidaten auf dem täglichen Weg zur Arbeit. Trotzdem erschrecke ich immer wieder bei manchen Wahnsinnigen, gerade wenn ich in Gedanken bin. Manche Anlagen hören sich an, als würde der Tunnel zusammenstürzen.
Erst mal müsste dann die Haftpflicht bezahlen (wenn sie sich den Schuh überhaupt anziehen würde, was ich bezweifle, die Beweiskette Lärm-Herzanfall ist ziemlich dünn) und dann könnte sie den Fahrer in Regress nehmen.
Ich meine ja nur. Mein Vergleich war zwar etwas übertrieben, aber vor Schreck ein Lenkrad verreißen - das soll ja öfters vorkommen.
Schon klar, kann ja auch sein, dass z.B. jemand etwas illegales an der Bremsanlage macht, dann würde die Haftpflicht den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, insofern hast du Recht.
Bei jeder Veränderung die die Lautstärke der Auspuffs erhöht, erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn Du dir nicht sicher bist, montier das Teil und laß eine Geräuschmessung machen. Kannst ja sagen, du hast das Teil gebraucht gekauft und willst sicher sein das alles ok ist und Du bei einer Kontrolle keine Probleme bekommst. Sollten die divesen Prüfstellen eigentlich machen können.
Einspruch, Klaus. Der Versicherungsschutz erlischt nur dann, wenn das Fahrzeug durch die (illegale) Veränderung betriebsunsicher geworden ist. Durch einen zu lauten ESD baut man keinen Unfall. Also muss (!) die Versicherung zahlen.