Darf ich mit der Yamaha DT 50 r fahren?


02.10.2020, 16:00

Wie man auch hier nachlesen kann FZV nach § 18 StVZO und § 76 FeV

1 Antwort

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Moin,

du hast dich gut an das Thema herangetastet.

Ich lege noch etwas darauf:

Welche Ausnahmen gibt es beim AM Führerschein?
Es gibt verschiedene Ausnahmen, die zusätzlich zu den oben genannten Fahrzeugen mit dem AM Führerschein gefahren werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel:
Krafträder, zugelassen vor dem 01.12.2001, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Hubraum 50 ccm

https://www.fuehrerscheine.de/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/fuehrerscheinklasse-am/#welche-zweiraedrigen-fahrzeuge-darf-ich-mit-dem-am-fuehrerschein-fahren

Fest steht, dass in der Fahrelaubnisklasse "T" die Klasse "AM" und "M" automatisch vorhanden ist.

Und der Paragraph 76 Fev passt: https://www.buzer.de/gesetz/1626/a23257.htm

§  6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Maestus 
Beitragsersteller
 03.10.2020, 20:23

Ja das waren genau die Seiten in denen ich meine Informationen entnommen habe