Darf ich mit der Yamaha DT 50 r fahren?
Also ich hab auch so eine yamaha dt 50 r mit 50kmh und weiß jetzt nicht ob ich damit fahren darf (Ich habe Führerschein Klasse T AM mit inbegriffen)Auf verschiedensten Websites habe ich gelesen das irgendwie Kleinkrafträder die vor 2001 in meinem Fall 1993 zugelassen worden sind oder so 50 fahren dürfen
Stimmt das ?
Wie man auch hier nachlesen kann FZV nach § 18 StVZO und § 76 FeV
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Moin,
du hast dich gut an das Thema herangetastet.
Ich lege noch etwas darauf:
Welche Ausnahmen gibt es beim AM Führerschein?
Es gibt verschiedene Ausnahmen, die zusätzlich zu den oben genannten Fahrzeugen mit dem AM Führerschein gefahren werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel:
Krafträder, zugelassen vor dem 01.12.2001, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Hubraum 50 ccm
Fest steht, dass in der Fahrelaubnisklasse "T" die Klasse "AM" und "M" automatisch vorhanden ist.
Und der Paragraph 76 Fev passt: https://www.buzer.de/gesetz/1626/a23257.htm
§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Ja das waren genau die Seiten in denen ich meine Informationen entnommen habe