Darf ich ein Legal frisiertes Mofa mit fahren?

5 Antworten

Sorry, aber die frage an sich ist schon Unsinn. Es gibt keine legalen Änderungen, die bereits durch die Betriebserlaubnis erfasst wären. Diese "Änderungen" sind bereits alle verbaut und mit diesen wurde die Betriebserlaubnis erteilt!

Abgesehen davon, woher willst du wissen was alles lt. "Betriebserlaubnis" genehmigt wurde oder hast du direkten Draht zum Hersteller, der Dir freiwillig alle technischen Unterlagen zur Verfügung stellt?

Ich habe jedenfalls bislang allenfalls die Nummer der Betriebserlaubnis gesehen, jedoch noch nie diese selbst und das mitgelieferte Handbuch ist jedenfalls keine!


Kaheiro  15.09.2015, 16:29

So ist es!

Also ich will mich jetzt ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, bin mir nämlich nicht ganz sicher, aber:

  • "Frisieren" bedeutet eigentlich, so ein Kistchen "schneller als erlaubt" zu machen und das ist illegal.
  • Meines Wissens nach stehen in der Betriebserlaubnis ist-Werte (was die Leistung angeht) und keine "darf-Werte" und auch keine "erlaubten Änderungen" sondern ausschließlich nur die tatsächlichen Daten bezüglich der Leistung die das Fahrzeug hat. Konkretisiere mal bitte die Änderungen die du vornehmen magst und die du - lt. deiner Meinung - vornehmen darfst, weil sie angeblich in der Betriebserlaubnis stehen.
  • Du darfst mit AM das (und nix anderes) fahren: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen-ab-2013.htm aber:
  • Mofa = max. 25 km/h, max. 50 ccm (Ausbildung: Praxis und Theorie, Prüfung: nur Theorieprüfung, Mindestalter 15)
  • AM = Kleinkraftrad = max. 45 km/h, max. 50 ccm (Ausbildung: Praxis und Theorie, Prüfung: Praxis und Theorie, Mindestalter 16)


Von was reden wir hier nun? Mofa oder Moped (Kleinkraftrad)? Ein Mofa darf nicht mehr als 25 km/h fahren, ein Moped (Kleinkraftrad) darf 45 km/h fahren. Ein Mofa wird wird folglich niemals legal 45 km/h fahren dürfen. Willst du also ein Mofa frisieren, dass es 45 km/h fährt (AM), dann ist das illegal, auch wenn du AM hast.


enigmaenomine  14.09.2015, 10:36

Es gibt doch auch Gedrosselte 45er die werden oft auch als Mofa verkauft, und diese Roller die ja eigentlich eine 45er sind, aber nur 25 fahren, dürfen schneller gemacht werden, da die ja gedrosselt sind

Mankalita2  14.09.2015, 15:25
@enigmaenomine

Junge.... die werden dann nicht "schneller gemacht" und auch nicht "frisiert"! Da wird die Drossel ausgebaut, das ganze dann ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren eingetragen und gut ist's.

Was alles als "Mofa", "Moped" oder "Baby-Roller" verkauft wird, interessiert hier aber auch ganz ehrlich niemanden. Hier haben ein paar den A1 (125er) viele den A2 (MOTORRAD gedrosselt auf 35 kW) und die meisten den A. Folglich interessiert es die meisten hier nicht die Bohne, wie viel Hubraum oder PS ne Kiste hat und mit Geräten die 25 oder 45 km/h fahren, entlockst du uns nur ein müdes lächeln... da setzen wir uns lieber auf's Fahrrad und sind, untrainiert, schneller als ein Mofa und manche gut trainierte so schnell wie das 45 km/h-Kistchen....

Lerne dich klar und deutlich auszudrücken, höre auf mit Worten wie "frisieren" um dich zu schmeißen, dann bekommst du auch klare und präzise Antworten.

"Frisieren" ist illegal. Eine Drossel ausbauen und das dann eintragen lassen etwas ganz anderes.

deralte  14.09.2015, 21:54
@deralte

Und welche Blindfische haben deinem Kommentar einen Daumen gegeben?

Bonny2  15.09.2015, 11:56
@deralte

Ich --- und meiner Meinung auch zu Recht. :-) Gruß Bonny 

Mankalita2  15.09.2015, 17:13
@deralte

Ooops, das war tatsächlich ein Fehler von mir, ich war irgendwie der Meinung, der Fragesteller hat das geschrieben.
Tut mir leid Nicole, war nicht an dich gerichtet...

Du hast schon gute Antworten bekommen. Hier aber noch  eine Ergänzung:

Unabhängig vom Führerschein ist jede Veränderung an einem durch den TÜV zugelassenes motorbetriebenes Fahrzeug nicht ohne Einzelabnahme unzulässig (diesen Satz lasse ich mir schützen, grins). Die bekommt man in der Regel sehr schwer. Bei einem Mofa geht man von einer geringeren Fahrtgeschwindigkeit aus. Dementsprechend sind die Teile die den Belastungen ausgesetzt sind angepasst (Rahmen, Bremse, Antrieb usw.). Eine Leistungserhöhung bedeutet auch, dass wenn überhaupt möglich, größere Umbauten gemacht und diese auch noch vom TÜV abgenommen werden müssen.  --- Fazit: Für einen „Laien“ ein fast unlösbares Problem und falls doch möglich von der finanziellen Seite unrentabel. Gruß Bonny


FrauElster  15.09.2015, 06:14

"Unabhängig vom Führerschein ist jede Veränderung an einem durch den TÜV zugelassenes motorbetriebenes Fahrzeug nicht ohne Einzelabnahme unzulässig (diesen Satz lasse ich mir schützen, grins). "

Ich vermute, wegen dem-... äh der vorbildlichen Grammatik?  (doppelgrins ;-)))

Bonny2  15.09.2015, 16:38
@FrauElster

Was ist an der Grammatik auszusetzen? Das ist "Beamtendeutsch" wie es in tausenden von Formularen angewendet wird. Damit schlage ich mich fast täglich rum. Viel in einem Satz, wenig verständlich und oft widersprüchlich. ;-) Gruß Bonny

Technische Änderungen ziehen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich. Fährt man mit so einem Gerät ist dies Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne Betriebserlaubnis. Macht 50€ für die Landeskasse.

https://www.bussgeldrechner.org/fahrzeug.html


mausekatz  14.09.2015, 16:32

Na! Dat kostet mehr! Ein auf 45 km/h  "frisierter" Roller kostet einen 15jährigen 3 Monate Fahrverbot, 400 Euro Aufbauseminar, Geldstrafe (glaube das waren 75 Euro vor 10 Jahren) und ein paar Sozialstunden - wenn der Tiiiniiii sich unbelehrbar zeigt. Hängt auch vom Wohlwollen des Mitarbeiters beim LRA ab, zu dem man zitiert wird mitsamt Erziehungsberechtigten.

Dat sind insgesamt 2 Anzeigen: wg Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens ohne Versicherungsschutz.

nagelpilzotto  14.09.2015, 16:55
@mausekatz

Wie schaut es aus, wenn Erwachsene einen 45km/h Roller durch Manipulation auf 65km/h frisieren? Welche Strafe droht dann? Sehe immer wieder welche die schneller fahren als mein Roller. 

Mankalita2  14.09.2015, 20:47
@nagelpilzotto

Das hat weniger mit "erwachsen sein" zu tun (ist man erwachsen, dürften die Konsequenzen im vollem Umfang greifen, ein erwachsener sollte wissen was er/sie tut, bei einem Teenager wird in manchen Fällen noch etwas "Gnade" walten lassen) als mit der Tatsache, dass die Betriebserlaubnis erlischt und man u. U. ohne gültige Fahrerlaubnis fährt. Das tun manche Individuen auch im Erwachsenenalter... aber die sind halt dann richtig dran, werden sie erwischt.

Was für ein Roller/Mofer ist es denn genau? ist es eine 45er die auf Mofa gedrosselt ist?
Denn wenn mal was runter gedrosselt ist, dann darf man es auch wider rauf frisieren.

Ist es vom Werk aus ein Mofa, dann darf man daran nix ändern.