Eintrag beim TÜV von Sonderteilen
Ich hoffe ihr hattet ein schönes Weihnachtsfest. Jetze die die Frage: Muß man bei seinem Motorrad ein Sonderteil (z.B. Lenker) eintragen lassen, wenn man die Kopie Fahrzeugscheins eines baugleichen Motorrad bei sich hat in dem das Sonderteil eingetragen ist? Hintergrund ist ein Inserat bei Mobile wo einer ein Motorrad verkauft mit einem nicht serienmäßigen Lenker und behauptet durch eine Kopie von FS einer baugleichen Maschine (die die Eintragung hat) ist das wohl O.K.
4 Antworten
Entweder Du hast eine ABE für das Teil, oder du lässt es, wenn es so in der Anbaubeschreibung gefordert wird, eintragen. Alles andere ist kalter Kaffee und wird nur Ärger bringen. Eine Eintragung bei einem baugleichen Fahrzeug kann dann hilfreich sein, wenn Du keinerlei Dokumente für Dein Anbauteil hast. Da hilft ein Bilck in ein Modellforum.
Der Eintrag eines Bauteiles in anderen Fahrzeugpapieren ist aber keinerlei Gewähr, das der Prüfer das auch an Deinem Fahrzeug genehmigt, aber ein Gespräch im Vorfeld räumt so manches Problem aus der Welt :-)
ich habe schonmal gelesen das man wol bauteile eingetragen bekommen soll, wenn ein anderes motorrad das auch hat. außerdem kannst du ja auch ne einzelabnahme machen lassen
Einfach zu erklären; geht nicht: Ein Bekannter wollte auch an seiner Intruder so einen Hochlenker haben wie ich. Er hatte den "Hagen3" auch noch im Internet bekommen. Der hat eine "Prüfnummer". Angebaut und zum TÜV. Einen "Zettel" mit der ABE hatte er nicht. Er bekam den nicht eingetragen. Ich bin mit ihm von der "Brücke" zum TÜV gefahren. Meine "Trude" mit dem eingetragenen "Sonderlenker" stand direkt neben seiner Trude. Ich zeigte auch meinen Kfz-Schein mit der Eintragung vor. Nützte nichts. Die wollten eine ABE auf einem Zettel haben. Ich bin nach hause gefahren und habe die ABE, die ich damals aus dem Internet kopiert habe, noch mal kopiert und zurück zum TÜV gefahren. Dort drückte ich sie meinen Bekannten in die Hand und er bekam nun auch seinen "Sonderlenker" eingetragen. Die langen Stahlflexleitungen wurden problemlos eingetragen. Dafür hatte er ja ein "Papier".
Es lebe Deutschland mit seinem "Amtsschimmel" und dem "Zeus" beim TÜV. Ironie des Ganzen: Nach kurzer Zeit baute er den Lenker wieder ab und verkaufte ihn (mit der ABE-Zettel-Kopie). Er kam damit nicht zurecht. So ist das Leben und die Starköpfigkeit in Deutschland. Gruß Bonny
Das Problem, das die Prüfingenieure haben, das die Vorgaben enger gesteckt wurden, und somit eigentlich nicht mehr viel Spielraum für irgendwelche Abweichungen existiert. Die Jungs können einfach nicht mehr anders..... Darum werde ich auch in Zukunft eher mit 30 Jahre alten Moped dort aufschlagen, weil sonst eh alles abgelehnt wird, was Du umbaust. Ich werde auch einen Teufel tuen und denen sagen, das die Speichenräder, die an meiner Maschine verbaut werden, nicht der Serie entsprechen. Man soll keine schlafenden Hunde wecken :-)
Na wenn das so ist, dann soll er den Lenker vor dem Verkauf eintragen lassen. So würde ich das machen, oder er soll den Original-Lenker wieder montieren. Alles andere würde ich lassen. ABE oder Teilegutachten sollten auf jeden Fall dabei sein. ABE nur mitführen, Teilegutachten muß eingetragen werden.
Du meinst "TÜV-Gutachten" , nicht ABE. Mit einer ABE brauchst du nicht beim TÜV vorfahren.