Garantiefall- Ersatzfahrzeug ?

2 Antworten

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Nein, „müssen“ muss er nicht. Viele Händler oder Werkstätten geben bei Reparaturen schon mal ein „Ersatzfahrzeug“ raus. Die Art des Fahrzeuges richtet sich nach der „Einstufung der Kauffreudigkeit“ des Kunden. Wer bei dem Händler schon viel gekauft hatte und es ist zu erwarten, dass er noch so einiges kauft, dem kommt man natürlich mehr entgegen, als jemand den man einschätzt, dass er nicht so viel Geld für das Hobby übrig hat und damit keine so große Kaufkraft besitzt. --- Nennt man Kundenbindung. Im Garantiefall oder einer Reparatur ist der Händler/Werkstatt also nicht verpflichtet ein Ersatzfahrzeug zu stellen. ------

Anders sieht es bei einem schuldlosen Unfall aus. Da verdient der Händler dran. Bei fast allen Versicherungen steht einem ein Ersatzfahrzeug oder eine „Ausfallentschädigung“ zu. Die rechnet der Händler/Werkstatt mit der Versicherung ab. Natürlich zu seinen Gunsten. Kann sein, er gibt Dir einen kleinen Roller, weil er „angeblich“ kein anderes Fahrzeug da hat und er berechnet der Versicherung ein Motorrad. Du als Kunde bist natürlich zufrieden weil der Händler so „kundenfreundlich“ zu Dir ist und Du ein Ersatzfahrzeug bekommen hast. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Gruß Bonny


Ktmduke 
Beitragsersteller
 22.05.2013, 16:27

Grüß dich Bonny! Top Antwort, danke! Hast dir auf jeden fall den Stern verdient, 100 Punkte!

LG Valanti

Glaube nicht, nein, ein Garantiefall ist kein Haftpflichtfall, es muss nur die Ware repariert werden, Folgekosten werden meines Wissens nach nicht ersetzt.