Hatte die Isetta eigentlich eine Motorradzulassung?
So ähnlich wie der Heinkel Kabinenroller oder brauchte man dafür einen Autoführerschein?
Ich wünsche Euch eine amüsante Nacht. Ich gehe dann mal arbeiten.
VG
Rainer
2 Antworten
Ich ergänze Bonny mal eben. Die Isetta konnte auch mit den FS Klasse 4 gefahren werden, wenn dieser vor dem 1.12.1954 ausgestellt wurde (PKW + Krad bis 250ccm).
Die Isetta gilt wie der Heinkel als dreirädriges KfZ wie auch Trikes, obwohl beide vier Räder haben. Heutzutage brauchst Du also einen FS Klasse 3/B (auch für den Kabinenroller).
Zu dieser Zeit war ich noch von Fruchtwasser umgeben. Meine verstorbene Tante fuhr so eine Isetta, nachdem sie jahrelang mit einer alten BMW täglich zur Arbeit fuhr. Auch im Winter durch die z.T. damals noch brutal verschneite Rhön. Ihr Arbeitsort war in Wildflecken. Einige werden sich wohl noch aus der Bundeswehrzeit an diesen schrecklichen Ort erinnern.
Deswegen zolle ich meiner Tante ganz großen Respekt.
Vielen Dank auch an bonny für das Bild des Polizeiautos.
VG an alle
Rainer
Die BMW - Isetta 250 (später 300) konnte man nur dem Führerschein Klasse 3 fahren. Die zählte als PKW. Nicht verwechseln, dass mit dem "Uralt-Führerschein" Klasse 3 auch Motorräder bis 250 ccm gefahren werden durften. Die Isetta gab es wirklich auch als Polizeiwagen. Gruß Bonny
Wieder etwas dazu gelernt. Danke Dir. 1954 war ich erst 2 Jahre alt. Habe ich damals sicher überlesen, weil mich schon damals große Motorräder interessiert hatten. ;-)) Gruß Bonny