1 Antwort

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Wenn Du unter den Merkmalen nachsiehst kannst Du feststellen, dass diese Auspuffanlage mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) verkauft wird und daher ohne TÜV verwendet werden darf.

Du musst nur die ABE immer mitführen oder die Anlage vom Strassenverkehrsamt in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Die einfache ABE ist die schriftliche Erlaubnis des Kraftfahrt – Bundesamtes (KBA) zum Anbau eines bestimmten Gegenstands an ein bestimmtes Kfz. In dieser ABE steht zum einen, um was für einen Gegenstand es sich handelt, die Nummer der ABE und der Kfz – Typ. Die Nummer der ABE* ist zudem auf dem jeweiligen Gegenstand eingestanzt, angeschweißt etc.

Die ABE ist nach § 19 (2) Satz 2 StVZO beim Führen des Kfz immer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Die ABE zählt zu den alten nationalen Regelungen, welche mittlerweile durch eine einheitliche, europaweit standadisierte Regelung ersetzt ist ( EG-ABE ). Eine ABE nach altem ( deutschen ) Muster wird seit dem 17.06.2003 nicht mehr ausgestellt. Alte ABEs behalten jedoch ihre Gültigkeit.


YamahaDT 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 12:34

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich fasse nochmal zusammen. Wenn auf dem Krümmer wie sowol auf dem Endschalldämpfer eine ABE steht sollte ich trotzdem noch zum Tüv da sie mir dafür ein Gutachten oder soetwas geben das man immer mitführen muss. Kann mir vielleicht jemand sagen wieviel mich das ungefähr kosten wird? Danke im Vorraus MFG YamahaDT

triplewolf  03.06.2010, 20:57
@YamahaDT

Nein falsch, nur wenn Du die ABE nicht immer mitführen willst kannst Du den Auspuff in die Papiere eintragen lassen, gesetzlich ist das Eintragen bei einer ABE nicht nötig.

triplewolf  03.06.2010, 21:21
@triplewolf

So eine Eintragung kostet ca 30 € oder sogar noch weniger, das lohnt sich allemal.

YamahaDT 
Beitragsersteller
 06.06.2010, 15:30
@triplewolf

Ich versuchs nochmal xD Also ich brauche auf dem Auspuff keine ABE aber ich muss es für 30€ beim Tüv eintragen lassen. Ist das soweit richtig?

triplewolf  08.06.2010, 01:11
@YamahaDT

Nein falsch, nur wenn Du die ABE - Bescheinigung nicht immer mitführen willst KANNST Du den Auspuff in die Papiere eintragen lassen, gesetzlich ist das Eintragen bei einer vorhandenen ABE nicht nötig.