Kaufpflichtsklausel nach Unfall bei Probefahrt legal?
Hallo! Ich möchte mein Motorrad verkaufen und für Probefahrten eine Vereinbarung machen. Ist es legal bzw. hält eurer Meinung nach eine Klausel, wonach der Interessent im Fall eines Unfalls (im einfachsten Fall Ausrutscher/Umfaller) das Motorrad zum angebotenen Preis kaufen muss? Ich lese diese Klausel öfters, bin mir aber nicht sicher, ob das im Ernstfall halten würde vor Gericht. Ich möchte vermeiden, dass ich am Wertverlust sitzen bleibe…
Danke und vg
Michael
1 Antwort
Die Klausel würde dir wohl jeder Richter um die Ohren hauen.
Ich würde schriftlich vereinbaren, dass jede Beschädigung, die der Kaufinteressent bei der Probefahrt am und mit dem Motorrad schuldhaft verursacht, in voller Höhe zu entschädigen hat.
danke! Ich denke auch eher dass die Klausel nicht halten würde. Man muss dann den Wertverlust durch einen ev. Schaden offenbar riskieren.