Kawasaki Ninja 125 „entdrosseln“?
Hallo, ich überlege mir eine Kawasaki zu holen und wollte mal Fragen ob das erlaubt ist/ überhaupt klappt die Leistung zu erhöhen weil die ist um die 113 km/h abgeriegelt, das ist mir aber ein bisschen zu wenig :/ Danke im Voraus :)
3 Antworten
....überhaupt klappt die Leistung zu erhöhen...
Theoretisch ginge dies.
...ob das erlaubt ist...die Leistung zu erhöhen...
Nicht wenn du nur den A1 Führerschein hast, denn die Ninja ist mit den 15PS bereits an der Höchstgrenze dessen was du fahren darfst.
...weil die ist um die 113 km/h abgeriegelt
Nein, die ist nicht abgeriegelt. Mehr ist mit 15PS einfach nicht drin. Und das sind dann "reale" erreichbare 113 km/h, nicht die Angaben vom Tacho, der aus rechtlichen Gründen stets mehr anzeigen muss!
...um die 113 km/h abgeriegelt, das ist mir aber ein bisschen zu wenig...
Schade, schade, schade. Mehr geht halt nicht mit diesem Bike und deinem Führerschein. Da musst du also noch etwas warten und eine andere Fahrerlaubnisklasse erwirken und ein anderes Bike kaufen. Aber auch da gelten dann wieder aufgrund deines Alters wieder einige Beschränkungen.
Schneller wird eine normale 125er auf der geraden sowieso nicht, aber bergab kommen die meisten auf 125-130.
Der Kawa Tacho ist aber sowieso genauer als andere (haben ich schon getestet), auf die echten 5-7 kmh Unterschied an nem echt steilen Berg kannst aber pfeifen.
Auf der geraden bist du genauso schnell wie alle anderen 125er (sofern keine offene 2 Takt mit 30-40 PS dabei ist).
Die Ninja ist ein mega Moped, lass dir da nix einreden.
Es gibt eine legale Möglichkeit über Alpha-Technik.
Da muß man das Steuergerät einsenden.
Aber Achtung: die originale Garantie erlischt dann...
https://alphatechnik.de/performance-kit-fuer-kawasaki-z125-ninja-125-modelljahr-2019-2020/03-br125k-pk1
Weder Leistung (11 kW) noch Höchstgeschwindigkeit (113 km/h) sind auf irgendeine Art und Weise "gedrosselt" oder abgeriegelt.
Davon abgesehen darfst du mit der Fahrerlaubnisklasse A1 Leichtkrafträder / -roller leidglich mit einer maximalen Leistung von 11 kW bewegen.
Wenn du ein Zweirad über der angegeben Leistung fährst, hast du früher oder später Bekanntschaft mit dem §21 StvG.
Doch, zumindest das EU Modell regelt bei 9500 U/min ab (ca. 113-118 im 6. Gang) wobei die maximale Leistung aber erst bei 10000 anliegt.
Dafür hast du doch bestimmt eine offizielle Quelle, nicht wahr?
Es gibt von einer bekannten Firma widersprüchliche Angaben. Einmal soll die Geschwindigkeit begrenzt sein, ein anderes Mal die Drehzahl: Kawasaki Z125 / Ninja 125 Performance Kit, BJ 2019/2020 - 4. Mai 2020 (alphatechnik.de)
Drehzahl mag ich ja noch glauben, Geschwindigkeit eher nicht, wobei andere Firmen auch ab 10.000 wieder der Leistungsabfall kommt.
Warum braucht ihr bei einer handelsüblichen 125er eigentlich immer das letzte halbe PS oder die letzte viertel Umdrehung?
Wenn ihr mit 16 ein motorisiertes Zweirad fahren wollt, dann sind 125ccm okay und auch ausreichend. Wenn ihr aber auf Geschwindigkeit aus seid, dann solltet ihr einfach noch ein paar Jahre warten.
...dann erkläre doch mal diesen "Experten" den Inhalt des §21 StVG. Dort geht es um eine Straftat!
Erklär das mal einem 16 Jährigen für den das Bike nur ein Mädelsmagnet ist...
Solange du kein Polizist bist und das Teil sofort beschlagnahmst + Aufbauseminar / Fahrverbot / Punkt etc. wirds ihn nicht interessieren.
Achso dachte die is abgeriegelt 😅 trotzdem danke 😉