Kennzeichenhalter

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Solang das Kennzeichen weiterhin gut sichtbar ist und auch der Sichtwinkel nicht verändert wird, gibt es keinen Grund das einzutragen. Kennzeichenhalter die vom Originalmontageplatz versetzt werden, z.B. auf eine Motorradseite wie bei Harleys oft zu sehen, müssen eingetragen werden. Gruß hojo.