Was muss am Motorrad eingetragen werden?

3 Antworten

Zum Thema Kennzeichenhalter und Bremshebel habe ich dir in der vorhergehenden Frage schon etwas geschrieben.Letzterer braucht eine ABE, ebenso wie die Blinker eine E Nummer brauchen.

Was einen Auspuff angeht, so ist das Vorhandensein einer E-Nummer kein Garant dafür, dass dieser Auspuff für exakt dieses Bike geprüft und zugelassen wurde.

Sturzpads normalerweise egal, es sei denn diese weisen scharfe Kanten auf

Lenkergewichte ist egal, erst recht die Farbe

Hier kannst du einiges Lesen:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/rechtliche-grundlagen-fuer-motorrad-umbauten-leitfaden-fuer-custombikes/

https://www.louis.de/rund-ums-motorrad/schraubertipps/tuev

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf

Alles, wofür du weder eine ABE noch eine E-Nummer hast. Bei der E-Nummer muss sichergestellt sein, dass sie auch für den entsprechenden Fahrzeugtyp gilt. Es gibt aber auch Teile, für die man weder ABE noch E-Nummer oder Eintragung braucht, siehe Marshal's Antwort.  

-Kurzer Kennzeichenhalter mit dynamischen Blinkern

Blinker Ja

-Kurze einstellbare Brems- und Kupplungshebel

Ja

-LeoVince Auspuff (Mit e nummer)

Ja (Hat er ja)

-Sturzpads

Nein

-Led standlicht und kennzeichenbeleuchtung

Ja

-rote lenkergewichte

Nein

Alles was keine E-Zulassung hat braucht eine ABE.


Marshal  06.08.2019, 05:47

ABE können eingetragen werden, E-Zulassungen nicht.