Gesetzliche Gewährleistung erlischt?
Folgende Situation:
Ich hab an mein Motorrad die Verkleidung & Kennzeichenhalter umgebaut, die Verkleidung ist original vom Hersteller aber der Kennzeichenhalter nicht.
Jetzt hab ich einen Motorschaden + Batterie ist Tot nach 60KM fahren....
Frage: erlischt jetzt die gesetzliche Gewährleistung wegen den Umbauten? Eigentlich ja nicht, weil es ja sogar noch unter den 6 Monaten ist.
An den Motor relevanten schrauben wurden sogar Markierungen gemacht um zu gucken, ob man dran gefummelt hat. (Hab ich natürlich nicht)
Ich hab ein Heft bekommen "Gewährleistungsbestimmungen" und laut denen hab ich jetzt keine Gewährleistung mehr aber das können, die ja nicht einfach so machen :D?
4 Antworten
Das Heft gibts vermutlich nicht umsonst.
Am Kzh dürfte es nicht liegen, der ist kein sicherheitsrelevantes Teil und muss nur die Vorgaben erfüllen (fest, Blinker, Beleuchtung, Reflektor).
Kann mir nicht vorstellen dass aufgrund legaler Umbauten der Verkleidung die Gewährleistung auf den Motor verloren geht.
Deine Frage ist zur Zeit nicht zu beantworten, da deine Angaben hierfür unzureichend sind.
- Welche Art von Motorschaden liegt vor?
- Welche "Verkleidung" hast du umgebaut? Umgebaut oder ersetzt?
- Hast du lediglich den KZH getauscht oder hast du auch die Beleuchtung (oder Teile der Beleuchtung) ausgestauscht?
- Um welches Motorrad handelt es sich (Bezeichnung und Baujahr)?
- Wie hoch ist die Gesamtfahrleistung? (Ich gehe davon aus, dass du 60 km nach den Umbauten gefahren bist und die Gesamtfahrleistung höher ist).
- Ist das Inspektionsheft lückenlos?
Schon im Vorwege verweise ich darauf, dass Garantie und Gewährleistung nicht ein und dasselbe sind, auch wenn der Volksmund es allzu gerne behauptet (als Hinweis zu den Themen zur Frage)!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein anderer Kennzeichenhalter zum Grund gemacht werden könnte (außer du hast an der Elektronik rumgefummelt, dann kann es durchaus daran liegen).
Ein Motorschaden nach nur 60 km ist DEFINITIV ein Mangel der ab Werk vorhanden war. Also direkt beim Händler beanstanden. ABER: cool und gelassen bleiben, sonst bricht auch jeder Händler schnell das Gespräch ab ;)
Ich würde zur Sicherheit allerdings schauen, ob meine Rechtsschutzversicherung noch läuft :P
Ja was hast du denn jetzt gemacht, hast du die Verkleidung umgebaut oder nicht?
Kennzeichenhalter sollte nicht relevant sein, es sei denn, es kam dadurch zu einem Kurzschluss, der z.B. eine Kühlung (Ventilator) ausser Funktion gesetzt hat.
Beim einem Umbau der Verkleidung könnte relevant sein, ob die Kühlung behindert wird.
Stimmt schon. Es ist mir überhaupt schleierhaft, warum er eine Verkleidung gegen eine andere Originalverkleidung tauscht, ausser, er hatte einen Crash und verschweigt ihn sowohl uns als auch seiner Werkstatt.
Wenn das Originalteile des Herstellers sind würde ich eine Behinderung von Teilen wie der Kühlung ausschließen.