Z800e Drossel im Nachhinein einbauen?
Hallo!
also ich habe mir vor kurzem eine Z800e BJ2013 (in Wien) angeschafft, 48ps eingetragen aber offen (95ps). Bin bis jz offen gefahren und würde gerne wissen wie das ist wenn ich im Nachhinein eine Drossel einbau, habe die alte Drossel nicht dazu bekommen. Muss ich die Papiere der Drossel bei einer Kontrolle vorzeigen? Ich fahr nur in der Stadt und auch ziemlich normal (nicht zu schnell und normale Beschleunigung). Kann mir die Polizei trotzdem wegen Verdacht das Moped beschlagnahmen/begutachten lassen?
2 Antworten
Zwei Antworten, die unterschiedlicher nicht sein können:
Wenn Du es richtig machen möchtest:
Natürlich darfst Du die Drossel auch selber einbauen. Es muss nur eine Werkstatt oder der TÜV bestätigen, dass es die zugelassene Original-Drossel ist und die ordentlich eingebaut wurde. Sicherlich erfolgt dann noch ein Abgastest.
Nun die Zweite und so wie ich es machen würde:
Bau die Drossel ein und gut ist es. Bei einer Kontrolle sehen die nach, ob eine Drossel eingebaut ist. Kommt kein Verdacht auf Manipulation (Schalldämpfer ausgebaut, oder Verdacht auf mehr Leistung), kontrolliert keiner nach.
Wie hier schon erwähnt, baue die Drossel auf jeden Fall ein. Es geht nicht nur bei einer Kontrolle um den nicht vorhandenen Führerschein, sondern bei einem Unfall wird das Bike meist untersucht. Sind dabei Personenschäden oder Verdacht auf "nicht zugelassen", wird auf jeden Fall untersucht. Auch wenn Du keine Schuld hast wird es teuer. Versicherungen versuchen immer "die Kosten zu senken". Die geben das Ergebnis auch der Polizei weiter.
Kommt bei einer Kontrolle der Verdacht auf, dass das Bike manipuliert wurde, wird es sicher gestellt und untersucht. Du zahlst die Untersuchung und gegebenenfalls eine Strafe. Die Polizei berechnet für die Sicherstellung (Transport zur KTU und beim Verbleib auf dem Gelände eine "tägliche Parkgebühr". Wird "richtig teuer, da die Polizei entscheiden kann wann sie das Moped untersuchen können. Das dauert lange. Ist jedenfalls hier in Berlin so. Ich kenne hier einige, denen es so ergangen ist. Gruß Bonny
Muss ich die Papiere der Drossel bei einer Kontrolle vorzeigen?
Nein, denn die (nicht vorhandene) Drosselung ist ja in den Papieren eingetragen.
Der Begriff "Beschlagnahme" ist vollkommen am Thema vorbei........es ist sinnvoller, wenn du dich unter dem Begriff "Polizeiliche Sicherstellung" informierst ( http://www.rodorf.de/02_stpo/04.htm
Für dich ist aber auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis relevant https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/#ohne_fahrerlaubnis_gefahren_die_strafe_ist_hoch
Du willst dir eine Drossel einbauen? Was willst du denn in dir drosseln?
Wie ist das nun wenn ich die Drossel selbst in das Motorrad einbaue?*
Wenn du den Einbau sach- und fachgerecht bewerkstelligen kannst und die dann von dir verbaute Lestungsdrossel identisch ist mit den technischen Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I ( Eingetragen unter der Nummer 22), dann kannst du dich entspannen.
Wie ist das nun wenn ich mir eine Drossel selbst einbaue?