Motorrad durch „Unwetter“ umgefallen, Inanspruchnahme der Versicherung möglich?
Hallo zusammen,
ich bin derzeit im Urlaub in Italien. Dabei habe ich auf einem Gasthof für 3 Nächte übernachtet. Das Motorrad hatte ich unter einem Carport des Gastgebers abgestellt, was auch die ersten beiden Nächte gut funktioniert hat. Am letzten Abend habe ich beim Abstellen des Motorrades, wie auch die Male zuvor, kontrolliert, ob es sicher steht, da der Boden mit größeren Steinen bedeckt war und diese beim Abstellen nicht in den Boden eingesunken sind, stand es (zumindest dachte ich es) auch in dieser Nacht „sicher“.
Als ich morgens aufgestanden war, habe ich gesehen, dass die Steine durch den zunehmenden Regen in der Nacht so weit eingedrückt waren, dass der Ständer eingesunken und das Motorrad umgekippt und auf der Seite lag. Da es sich um eine Sportler Maschine handelt sind dementsprechend einige Verkleidungsteile starkzerkratzt/gerissen.
Ist es möglich einen solchen Schaden bei einer Teilkasko Versicherung mit Aussicht auf Erstattung zu melden oder fällt es unter Eigenverschulden?
1 Antwort
Selbst unter der Zusammenfassung, dass es sich um eine "Naturgewalt" handelt, kann ich dir keine Hoffnung machen.
Auch der GDV schafft keine Abhilfe: https://www.gdv.de/resource/blob/6178/f9007a429b57b1ca33dae1c8d84ca9f9/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf
...was mich auch nicht wundert.