Fahrschule mit eigenem Motorrad?

3 Antworten

Auf gar keinen Fall! Stürzt du mit der Fahrschulmaschine, kostet es dich nichts. Stürzt du mit deiner Maschine, bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Der Fahrlehrer ist ein schlaues Kerlchen. Dumm, wer auf sowas herein fällt.


Max836137 
Beitragsersteller
 25.08.2022, 16:45

Deshalb die Frage mit der Versicherung🤦

Stimmt das, oder will sich die Versicherung einfach Arbeit sparen?

Die VHV ist kein dummer Internet-Direktversicherer. Deshalb kannst du das, was der Versicherer dir mitgeteilt hat, als zutreffend ansehen.

....dass ich dann als zweiter Fahrer eingetragen werden müsste...

Dass muss ohnenhin gemacht werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

19ht47  25.08.2022, 21:30

Seit wann ist es eintragepflichtig, wenn ein Vater sein Fahrzeug dem Sohn zur Nutzung überläßt ? (Ich kümmere mich in letzter Zeit nicht mehr so um Angelegenheiten der StVZO).

deraltealte  26.08.2022, 08:44
@19ht47

"Eintragen" im Versicherungsschein, denn die Anzahl der Fahrer sowie deren Alter beeinflussen die Prämienhöhe. (Versicherer sprechen von "weichen Tarifmerkmalen")

mausekatz  26.08.2022, 09:40
@19ht47

Wenn als neuer Fahrer ein Jugendlicher hinzu kommt, steigt die Versicherungsprömie um das Doppelte! Deswegen ist es Pflicht, jeden Fahrer der Versicherung anzugeben!

loted  03.11.2022, 08:17
@19ht47

Dein Vater bezahlt wenig Versicherung, weil es Fahrerfahrung, Lebensalter und auch evtl. andere anzurechnende Faktoren hat. Daher ist ein Versicherungsfall unwahrscheinlicher, als wenn auf einmal auch ein absoluter Fahranfänger mit der Maschine unterwegs ist. Du verursachst eher Unfälle/Schäden mit der Maschine als dein Vater.

Oder denkst du der günstigere Preis für deinen Vater wurde ausgewürfelt?

Wenn du mit der Maschine fährst, etwas passiert und du nicht als zusätzlicher Fahrer eingetragen ist, kann (und bei Motorrädern eher WIRD) die Vers die Zahlung verweigern. Bei Motorrädern wird eher verweigert, da du wenn glaubhaft versichern musst, dass du als nicht eingetragener Fahrer damit unterwegs sein MUSSTEST und nicht jemand der Eingetragen ist.

19ht47  03.11.2022, 15:26
@loted

@loted Danke für die Hinweise. Mein Nick ist mein Geburtsjahr und meine Söhne haben längst ihre eigenen Fahrzeuge.

deraltealte  03.11.2022, 16:32
@loted
Wenn du mit der Maschine fährst, etwas passiert....kann (und bei Motorrädern eher WIRD) die Vers die Zahlung verweigern.

Dieses nervtötende Ammenmärchen ist anscheinend nicht ausrottbar.

Der Versicherer darf die Zahlung nicht verweigern. Stichwort "Pflichtversicherungsgesetz"!

loted  09.11.2022, 14:53
@deraltealte

Gut, dann werde ich mir das merken, danke für den Hinweis

Ja, es stimmt, dass man die Maschine in diesem Fall anders bzw. teurer versichern muss.

Ich würde nie den Führerschein auf der eigenen Maschine machen. Gerade Fahrschulmaschinen müssen sehr leiden (Umfaller, Kupplung).