Fahrschule mit eigenem Motorrad?
Hallo,
Ich habe nun seit ca. 2 Monaten mein eigenes Motorrad (125ccm) da meine eltern es mir schon gekauft haben. Ich bin derzeit 15, werde im Oktober 16 und mache dementsprechend den A1.
Gestern hat mir dann mein Fahrlehrer erzählt, dass man auch Fahrstunden/Prüfung auf dem eigenen Motorrad machen kann. Das Motorrad ist aktuell bereits auf meinen Vater angemeldet und bei der VHV versichert.
Als meine Mutter dann heute bei der vhv angerufen hat, meinte man, dass man den Führerschein nur auf dem eigenen Motorrad machen könnte, wenn man dies auch auf mich versichern würde. Es wurde aber außerdem auch gesagt, dass ich dann als zweiter Fahrer eingetragen werden müsste, was die Versicherung um 400€ teurer macht. Ich alleine könnte aufgrund meines Alters keine Versicherung auf meinen Namen abschließen.
Stimmt das, oder will sich die Versicherung einfach Arbeit sparen?
3 Antworten
Auf gar keinen Fall! Stürzt du mit der Fahrschulmaschine, kostet es dich nichts. Stürzt du mit deiner Maschine, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Der Fahrlehrer ist ein schlaues Kerlchen. Dumm, wer auf sowas herein fällt.
Stimmt das, oder will sich die Versicherung einfach Arbeit sparen?
Die VHV ist kein dummer Internet-Direktversicherer. Deshalb kannst du das, was der Versicherer dir mitgeteilt hat, als zutreffend ansehen.
....dass ich dann als zweiter Fahrer eingetragen werden müsste...
Dass muss ohnenhin gemacht werden.
"Eintragen" im Versicherungsschein, denn die Anzahl der Fahrer sowie deren Alter beeinflussen die Prämienhöhe. (Versicherer sprechen von "weichen Tarifmerkmalen")
Dein Vater bezahlt wenig Versicherung, weil es Fahrerfahrung, Lebensalter und auch evtl. andere anzurechnende Faktoren hat. Daher ist ein Versicherungsfall unwahrscheinlicher, als wenn auf einmal auch ein absoluter Fahranfänger mit der Maschine unterwegs ist. Du verursachst eher Unfälle/Schäden mit der Maschine als dein Vater.
Oder denkst du der günstigere Preis für deinen Vater wurde ausgewürfelt?
Wenn du mit der Maschine fährst, etwas passiert und du nicht als zusätzlicher Fahrer eingetragen ist, kann (und bei Motorrädern eher WIRD) die Vers die Zahlung verweigern. Bei Motorrädern wird eher verweigert, da du wenn glaubhaft versichern musst, dass du als nicht eingetragener Fahrer damit unterwegs sein MUSSTEST und nicht jemand der Eingetragen ist.
Wenn du mit der Maschine fährst, etwas passiert....kann (und bei Motorrädern eher WIRD) die Vers die Zahlung verweigern.
Dieses nervtötende Ammenmärchen ist anscheinend nicht ausrottbar.
Der Versicherer darf die Zahlung nicht verweigern. Stichwort "Pflichtversicherungsgesetz"!
Ja, es stimmt, dass man die Maschine in diesem Fall anders bzw. teurer versichern muss.
Ich würde nie den Führerschein auf der eigenen Maschine machen. Gerade Fahrschulmaschinen müssen sehr leiden (Umfaller, Kupplung).
Seit wann ist es eintragepflichtig, wenn ein Vater sein Fahrzeug dem Sohn zur Nutzung überläßt ? (Ich kümmere mich in letzter Zeit nicht mehr so um Angelegenheiten der StVZO).