Ist die Versicherung übertragbar bei Verkauf meines Motorrads?
Hallo ich möchte mein Motorrad verkaufen, habe auch schon einen Käufer gefunden der möchte das Motorrad allerdings mit meiner laufenden Versicherung überführen ohne das ich das Motorrad vorher abmelde. Kann mich da jemand von der rechtlichen Seite aufklären?
5 Antworten
Würde ich niemals machen! WENN einer Interesse an meinem Motorrad hat, dann soll er sich gefälligst ein Kurzkennzeichen holen oder mit dem Auto und Hänger kommen um sie zu holen.
Auch wenn man rechtlich weitestgehend abgesichert ist, wenn man Datum und Uhrzeit der Übergabe auf dem Kaufvertrag mit vermerkt, ne ne ne! Was ist, wenn derjenige auf der Heimfahrt nen Unfall mit Personenschaden baut? Das Fahrzeug ist versichert und erst mal wird diese Versicherung belastet - meine! Das dann rechtlich so hinzubekommen, dass nicht meine Versicherung bzw. ich (durch die Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt) höher eingestuft werde... kann eine langwierige zivilrechtliche Sache werden.
Entweder jemand kauft mein Fahrzeug (egal ob Auto oder Motorrad) zu oben genannten Bedingungen oder er muss es sein lassen. Darüber würde ich auch nicht diskutieren!
Es ist auf keinen Fall ratsam, ein noch auf den bisherigen Eigentümer zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen.
Sämtliche Klauseln und sogar der Eintrag von Datum und Uhrzeit der Übergabe an den Käufer nutzen im Schadensfall NICHTS!
Bleibt das Fahrzeug bei Verkauf und Übergabe angemeldet, haftet auf jeden Fall die bisherige Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden.
Angenommen der Käufer kann persönlich nicht haftbar gemacht werden, weil er vielleicht einen falschen Personalausweis vorgelegt hat, zahlt Deine Versicherung und Du hast den finanziellen Schaden.
Folgendes aus meiner Erfahrung - das ist wirklich passiert:
Ich hatte in den 80er Jahren einen PKW mit Totalschaden zum Verkauf angeboten.
Es erschien ein Werkstattbesitzer mit PKW-Anhänger um das Schrottauto abzuholen. Der erschien mir (in meinem damals noch jugendlichen Leichtsinn) seriös, sodass ich ihm das Auto und die Papiere übergab und einen Kaufvertrag ausfüllte, in dem natürlich auch das Kaufdatum vermerkt war.
Er verpflichtete sich, das damals noch amtlich zugelassene Auto abzumelden.
Dies geschah aber nicht.
Telefonisch war der Kerl nicht mehr zu erreichen und nach einem Monat bestand mein Versicherungsvertrag immer noch. Ich konnte das Fahrzeug nicht einmal selbst von Amts wegen abmelden, da ich ja weder Fahrzeugpapiere, noch Kennzeichen hatte.
Ich bin also bei dem Typen persönlich in seiner Werkstatt erschienen.
Was sah ich dort im Verkaufsraum stehen?
Na? Meinen ehemaligen Schrottwagen wieder aufgebaut und neu lackiert, zum Verkauf für das sechsfache des Schrottpreises den mir der Händler gezahlt hatte. Kein Hinweis darauf, dass der Wagen schon einmal richtig Schrott war.
Aber egal. das Thema ist ja die amtliche Zulassung und die Versicherung.
Ich forderte die Herausgabe des Fahrzeugbriefs um den Wagen selbst abmelden zu können. Dies verweigerte der Kerl und forderte mich auf seinen Laden sofort zu verlassen. Er wolle ansonsten die Polizei rufen.
Ich verlies den Laden nicht und wartete auf die Polizei.
Zu meinem Glück hatte einer der Beamten eine Tochter die wohl schon ähnliches bezüglich KFZ-Verkauf erlebt hatte. Damit war der Polizist auf meiner Seite. Er forderte die Herausgabe der Fahrzeugpapiere vom Händler und legte die Karre umgehend amtlich still.
Also viel Ärger um fast nichts, nur weil ich die Karre noch angemeldet verkauft hatte.
"Ist die Versicherung übertragbar bei Verkauf meines Motorrads?"
Du meinst nicht "übertragbar", sondern eher "nutzbar"? Selbstverständlich ist deine Krafthaftpflichtversicherung weiterhin nutzbar, bis der Erwerber das Moped auf seinen Namen zugelassen hat.
Zu diesem Thema dieser interessante Link: http://s-t-f.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-uebergang-der-kfz-versicherung-nach-dem-verkauf-auf-den-kaeufer.html
Es geht auch anders.Wenn der Käufer das Moped bezahlt hat,kannst Du ihm sämtliche Papiere zur Ummeldung geben,letzten Tüv Bericht nicht vergessen und nach der Ummeldung kann er dann das Moped bei dir abhohlen.So bist Du auf der sicheren Seite.
Meine Versicherungsvertreterin hat mir dringend von so etwas abgeraten. Was machst du, wenn der Käufer das Bike nicht umschreibt. Wenn du Pech hast, musst du für seine Vergehen grade stehen.
Wenn du von der Materie keine Ahnung hast, ist es besser, wenn du deine Finger still hältst. Danke !
Wenn Du den Vordruck bei der Zulassungsstelle und der Versicherung abgibst, geht die Versicherung ab Übergabezeitpunkt auf den Käüfer über. Sprich, mit Unfall oder Blitzer hast Du als Verkäufer nichts am Hut. Der Käufer kann Deine Versicherung (nicht aber den Rabatt) übernehmen oder sich eine eigene suchen.
Die Zulassungsstelle wird auf diese Meldung hin zügig einen sehr bestimmt formulierten Brief aufsetzen. Selber schon bekommen, zum Eingangzeitpunkt war das Krad aber bereits schon umgemeldet.
Wenn man darauf nicht regiert wird der Käufer recht schnell Besuch von der Rennleitung bekommen, die das Fahrzeug von Amts wegen abmeldet. Aber auch das ist das Problem des schnarchnäsigen Käufers.
M.E. kein Risiko.