Muss das Schutzblech am Vorderrad eine Mindestgröße haben?

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Moin

nach § 30, 36a StVZO Radabdeckung- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt). - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.

Quelle: TÜV Hanse Nord