Nach Helmkauf - Recht auf Umtausch trotz das ich ihn probegefahren bin?
Habe mir letzten einen Helm gekauft und mit dem verkäufer vereinbart das ich ihn nach der probefahrt ggf. zurückbringen kann. plötzlich hieß es von der chefin sie könnte ihn doch nicht zurück nehmen.. Was stimmt nun?
2 Antworten
mhh, wenn es nichts schriftliches gibt hast du wohl die a...karte, da hilft nur reden und auf die "gutmütigkeit" der chefin zu hoffen. ein recht auf umtausch hast du nicht.
14 tätiges Rückgaberecht hast du nur bei Fernabsatzgeschäften, wie Internetkauf, Katalogkauf usw... siehe hier dazu den Link
http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm
Es ist zwar nicht die feine Art ihn anschließend nicht mehr zurückzunehmen obwohl man es vorher angekündigt hat, aber machen kannst du dagegen wohl nichts.