Offene Ritzelabdeckungen nun erlaubt oder nicht?
Hallo! Kann mir jemand sagen, ob offene Ritzelabdeckungen (also mit Schlitzen oder Löchern) erlaubt sind oder nicht? Habe nun von 2 Leuten gegensätzliche Antworten gehört, die positive natürlich von einem Ducatisti ;) Weiß jemand Bescheid?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Es darf durch den Betrieb keine Gefahr duch drehende Teile für andere bzw. den Fahrer eintreten. Es gibt keine richtige Vorschrift dafür, aber es verbietet sich schon durch Nachdenken z.B. so große Löcher zu wählen, das ein Finger reinpasst oder gar Kleidungsstücke. Nebenbei sollte die Konstruktion nicht soweit geschwächt werden, das akute Bruchgefahr mit genannten Folgen ensteht