Privatgelände – Unfall - Haftung?
Nun die nächste Frage zum selben Thema, die auch mich betrifft:
Ich habe ein Ganzjahreskennzeichen und fahre mit dem Motorrad zwecks „warm Fahrens“ in der Tiefgarage. Dabei passiert ein Unfall. Da es ein „nichtöffentliches Gelände“ ist, zahlt da auch meine Kfz-Versicherung? Alles im „Grünen Bereich“ zum Führen des Kfz, nur eben Privatgelände.
Gleich zur Erklärung falls jemand bemerkt warum ich nicht „meinen“ Versicherungsvertreter frage. --- Mache ich aus Absicht nicht. Ich möchte keine „schlafende Hunde“ wecken. Außerdem ist mir eine Antwort von jemand der nicht meine Versicherung vertritt, ehrlicher. Gruß Bonny
4 Antworten
Sehe ich wie Kostja (und der sollte es ja wissen ;-) )
Unfall in der Tiefgarage:
- Eigenverschulden ohne Schädigung eines Dritten --> Vollkasko oder selbst bezahlen
- Eigenverschulden mit Schädigung eines Dritten --> die Fahrzeughaftpflicht bezahlt den Schaden des Dritten, für deinen eigenen Schaden bist du selbst zuständig (oder eben eine evtl. vorhandene Vollkasko)
- Fremdverschulden (also du bist der Geschädigte) --> Fahrzeugversicherung des UG bezahlt deinen Schaden.
Evtl. Streitereien über die Schuldfrage und damit verbunden evtl. Regelungen über eine Teilschuld, lasse ich mal außen vor....
Ist eigentlich genauso wie bei jedem anderen Unfall (auf der Straße) auch.
LG - Christine
Ein "nichtöffentliches Gelände" ist nicht gleichzusetzen mit einem rechtsfreien Raum.
Darum kann es nur eine Antwort geben: Natürlich zahlt deine Krafthaftpflichtversicherung, wobei ich deine Frage dahingehend verstehe, dass du einen Dritten schädigst und nicht durch Unachtsamkeit dein eigenes Moped. Das wäre ein Fall für die Vollkaskoversicherung.
Hmmm...
Wenn Du die Trude in der TG auf Touren bringst um sie heiß zu machen, ist das eine Sache.
Wenn Du dabei infolge einer Kohlenmonoxydvergiftung von der Trude ;-) fällst und einen Unfall verursachst, wäre das fahrlässig.
Seit neuestem gildet in Bayuvarien das