Größere Bremsscheibe eintragungspflichtig?
Da meine alte Maschine leider ein Totalschaden ist, habe ich mir heute eine neue angeschaut (Yamaha YZF-R125 '17). Der Besitzer meinte er habe in der Fachwerkstatt vorne eine größere Bremsscheibe einbauen lassen, und dass diese auch eine ABE hat. Reicht die ABE oder muss ich das noch zum TÜV bringen, eintragen lassen etc. Habe schon in vielen Foren geschaut aber nur halbe Antworten gelesen und möchte lieber auf Nummer sicher gehen, bevor dann im Falle eines Unfalls die Versicherung nichts zahlt. Und außerdem geht es bei der Bremse ja auch um mein Leben. :P
Vielen Dank schonmal im voraus
Jakob
2 Antworten
Wenn die Bremsscheibe eine gültige ABE für die Maschine (Modell, Baujahr) hat, muss nichts eingetragen werden.
Es gilt die StVZO. Da benötigst du keinen extra Link.
Der Einbau einer größeren Bremsscheibe ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig die gesamte Gabel getauscht wird. Grund ist der unveränderbare Sitz des Bremssattels.
bevor dann im Falle eines Unfalls die Versicherung nichts zahlt.
Das schlage dir aus dem Kopf. Eine Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, und diese hat die Ansprüche des durch dich Geschädigten ohne Wenn und Aber zu befriedigen.
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, und diese hat die Ansprüche des durch dich Geschädigten ohne Wenn und Aber zu befriedigen.
Die Versicherung wird doch bestimmt versuchen Regress zu nehmen und das Geld dann wieder beim Kunden einzuklagen, oder liege ich da falsch?
Schadenregulierung und möglicher Regress sind zwei Paar Schuhe.
Ja das stimmt :)
Aber das ist wohl die Angst bei den Meisten, dass am Ende die Kosten auf sie zu kommt.
Alles klar, vielen Dank. Hast du eventuell irgendwo einen Link oder so wo man das nachlesen kann?
Gruß