TÜV - Motorrad-Verkauf
Wie schon manche von euch wissen, muss ich mein Motorrad verkaufen. Die Hauptuntersuchung läuft in einem Monat ab. Um das Angebot attraktiver zu gestalten, will ich die HU neu machen. Wenn ich die HU gemacht habe, muss ich den Fahrzeugschein direkt "aktualisieren" oder kann es erst der zukünftige Käufer zB ein Monat nachdem die Untersuchung durchgeführt wurde machen? Ich stelle mir das also so vor: Ich mache die Untersuchung --> bekomme dafür eine Bescheinigung --> verkaufe das Motorrad und gebe dem Käufer die Bescheinigung über die neue HU. Ist die HU-Bescheinigung zB nach 1 oder 2 Monaten immer noch gültig, oder läuft sie ab, wenn sie nicht in den Fahrzeugschein eingetragen wurde? Danke für eure Antworten. Gruß, Simon
2 Antworten
Eine HU / AU auf Vorrat? Ist nicht, geht nicht. Verkaufe doch dein Moped mit dem Hinweis "HU / AU wird zum Verkaufszeitpunkt kostenfrei verlängert". Und fertig ist der Lack.
hallo Simon,
die HU wird automatisch in Deinen Fahrzeugschein eingetragen, den Du ja bei der Abnahme abgeben musst. Da der neue Fahrzeughalter dann auch einen neuen Fahrzeugschein bekommt, spielt das auch keine Rolle. Er bekommt die neue HU automatisch übertragen. Du musst lediglich die Bescheinigung an den neuen Fahrzeughalter übergeben, weil die, trotz neuer Plakette, mitgeführt werden muss.