Überholverbot, wofür gilt es?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn kein Zusatzschild das einschränkt (Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Trecker). Auch ein Trike ist ein "mehrspuriges" Fahrzeug. Das heißt, ein Auto darf ein Motorrad überholen, umgedreht aber nicht. Gibt zwar keinen Sinn, aber ist eben so. Nebenbei: Hat das Motorrad einen Beiwagen, ist es mehrspurig und darf nicht überholt werden. Gruß Bonny


Mogges 
Beitragsersteller
 09.08.2012, 00:58

Okay, also die Piaggio Kastenwägen auch nicht.

Aber was ist mit diesen 3Rad-Rollern? Sind ja eigentlich auch mehrspurig, aber schmaler als ne Goldwing :D

Mogges 
Beitragsersteller
 09.08.2012, 01:20
@Bikerboy68

facepalm Jo seh ich auch so :P... Goldwings sollten auch unter das überholverbot fallen...

Bonny2  09.08.2012, 01:26
@Mogges

Schon mal auf einer "Goldwing" gesessen und über eine längere Strecke gefahren? ------ "Also ......." Gruß Bonny

Mogges 
Beitragsersteller
 09.08.2012, 01:34
@Bonny2

Mensch Bonny, es ging mir doch nur um die Abmaße :)

Bonny2  09.08.2012, 02:29
@Bikerboy68

Habe es ja auch nur etwas "ironisch" gemeint. Ich habe mal auf so einem "Goldschwein" gesessen. Ich sollte es kaufen. Ich habe mich derart unwohl darauf gefühlt. Ist nicht mein Ding. Aber wenn es rollt, ist es ein ideales "Reisemobil". Nebenbei: wenn man den "Wohnwagen auf zwei Rädern" richtig fahren kann, haben wir Probleme da dran zu bleiben. Trotz seiner Größe und dem Gewicht lässt es sich gut fahren, auch in Kurven. Habe ich schon gesehen. Probiert habe ich es nicht, möchte ich auch nicht. Gruß Bonny

Bonny2  09.08.2012, 02:39
@Bonny2

Vielleicht mal eine kleine Erklärung: Wenn ich mit "Gruß Bonny" unterschreibe, ist alles im "grünen" Bereich. Bin weder sauer noch "knatschig". Unterschreibe ich nur mit "Bonny", ist es "grenzwertig". Unterschreibe ich mit "ohne Gruß Bonny" (kommt sehr selten vor), ist es besser wenn ich mich kurz zurückziehe. Sonst wird es heftig. Also, alles mit uns im "grünen Bereich". ;-)) Gruß, Gruß Bonny

Zitat: "Zeichen 276 : Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen."

Wenn alle Gesetzestexte so simpel und zweifelsfrei wären, würden Gerichte erheblich "Luft" bekommen.


Mogges 
Beitragsersteller
 09.08.2012, 12:30

Naja, da man die 3RadRoller ja anscheinend überholen darf, ist der Text doch nicht so simpel und zweifelsfrei.