Fahrschule mit dem eigenen Motorrad aber wie versichern und zulassen?
Moin Moin...
Ich hab jetzt schon seit einiger Zeit mein eigenes motorrad (weil ich es vor ein paar Monaten günstig bekommen habe) und möchte auf diesem jetzt fahrschule A1 machen. Naja jedenfalls solls jetzt losgehen jedoch ist mir jetzt aufgefallen, dass ich das motorrad erst zulassen kann wenn ich bereits einen Führerschein habe aber den habe ich ja nicht.. Deswegen stell ich mir die frage, wie ich denn jetzt das Motorrad auf mich zulassen und versichern kann 🤔
ich freue mich über zahlreiche Antworten 😂schonmal danke im voraus...
4 Antworten
Gehen tut es, aber du brauchst die Erlaubnis deiner Versicherung das es für Fahrschule benutzt wird (Schriftlich von der Zentrale, nicht von deinen Makler) und deine Fahrschule muss auch einverstanden sein.
(Ein Freund hatte auf meiner alten LS-650 das gemacht weil das Fahrschulmotorrad von einem anderen Fahrschüler geschrottet wurde und der Fahrlehrer erst zur neuen Saison ein neues holen wollte.)
Ich meine mit Makler auch Ausschließlichkeitsvermittler (wird gern als Zweigstelle fehlinterpretiert )
Das Leichtkraftrad wird nicht auf dich, sondern auf den Namen deines Vaters oder deiner Mutter zugelassen und als Zweitfahrzeug versichert.
Davor wird aber schriftlich fixiert, dass der von euch gewählte Versicherer sich auch damit einverstanden erklärt, dass du das Fahrzeug im Rahmen der Führerscheinausbildung ohne erforderliche Fahrerlaubnis fährst!
Woher ich das weiß? Berufserfahrung!
Das ist der Zulassungsstelle egal, ob Du einen Führerschein hast oder nicht. Was glaubst Du, wieviele LKWs auf ein Fuhrunternehmen zugelassen sind, obwohl dieses nie einen Führerschein haben wird, weil es keine echte Person ist? Sehr viele.
Also: Zulassen und versichern kannst Du es auf Dich. Nur fahren darfst Du es nicht.
Außerdem kann ich Dir empfehlen, die Fahrschule nicht auf Deinem eigenen Moped zu machen. Erstens, weil - soweit ich weiß - für Fahrschulen ein anderer Versicherungstarif gilt und sich so ziemlich jede Fahrschule den Papierkram sparen möchte, weil die nicht mehr froh wären, wenn jeder mit seinem eigenen Gefährt ankommt. Zweitens tut es Dir selbst nicht so weh, wenn Du das Töff der Fahrschule hinschmeißt; beim eigenen heult man da doch schon eher.
Weder zum abschließen einer Versicherung, noch zum Zulassen eines Fahrzeugs brauchst du einen Führerschein.
Allerdings musst du zum Abschluss der Versicherung volljährig sein. Zulassen kannst du es auf dich selbst, wenn du das möchtest, du brauchst aber die Einverständnis deines gesetzlichen Vormunds. Die Versicherung kann ein gesetzlicher Vormund abschließen und dich als abweichenden Halter des Fahrzeugs angeben, oder sich selbst als Halter angeben und dich mit in die Versicherung einschließen. Es sollte aber auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung eingefordert werden, dass die Versicherung die Nutzung des Fahrzeugs für deine Führerscheinausbildung gestattet und absichert.
Warum man das allerdings machen sollte ist mir ein wenig fraglich. Die meisten Fahrschulen bieten keinen Rabatt an, wenn du mit deiner eigenen Maschine ankommst, Schäden die jedoch im Rahmen der Ausbildung an deinem eigenen Motorrad enstehen, musst du selbst tragen. Ganz zu schweigen von der Abnutzung, denn Fahranfänger und Kupplungen, das ist oftmals nicht gerade "a match made in heaven".
Wenn ich mir aussuchen könnte mit welchem Motorrad ich lieber im Stand umfalle, dann doch lieber mit dem der Fahrschule. Das kost mich nix, das ärgert mich nicht und ich hab kein Stress mit der Versicherung.
Ich sage, überleg dir das noch mal genau, ob du das wirklich so machen möchtest, du nimmst der Fahrschule da einen ganzen Haufen Verantwortung und Investition ab, ohne dass du davon wirklich was hast. Die paar Wochen, bis du dein Motorrad fahren kannst, wirst du ja wohl noch warten können und ich persönlich würde mir nie eine Chance entgehen lassen, ein anderes Motorrad auszuprobieren :)
Ein Makler arbeitet nicht für ein Versicherungunternehmen. Somit darf er auch keine Erklärungen im Namen eines Versicherer abgeben.