...Fahrz.-Schein ändern?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du mußt nur den alten Lenker austragen lassen damit das Fahrzeug mit den Papieren übereinstimmt.

Die ABE des neuen Lenkers mußt Du aber immer dabei haben oder doch eintragen lassen.


fritzdacat  19.09.2011, 17:48

Das (einstige) Eintragen des alten Lenkers schränkt die BE nicht ein sondern erweitert sie. Man kann (genau so wie an ein Motorrad im Originalzustand) an ein Motorrad mit einem eingetragenen Umbau ein Teil mit ABE anbauen.
Wenn ich z.B. einen bestimmten Reifen im Fahrzeugschein eintragen lasse heisst dass ja nicht, dass ich plötzlich mit den anderen Reifentypen, die ebenfalls explizit im Fahrzeugschein (oder durch ABE) für das Motorrad zugelassen sind, nicht mehr fahren darf. IMNSHO

Alpen  19.09.2011, 16:59

Danke JGN1988!

Wenn Du für den neuen Lenker eine ABE hast, musst Du den Alten nicht austragen lassen. ABE ergänzt die Fahrzeugpapiere. Wenn Du den neuen Lenker eintragen lassen willst, dann musst Du zuerst zum Tüv und einen Prüfbericht erstellen lassen. Die Zulassungsstelle darf nur nach Prüfbericht eintragen, nicht nach ABE. Wenn Du dies machst, wird der alte Lenker dann eh gestrichen.