...Fahrz.-Schein ändern?
Hallo liebe MF'ler,
ich habe nach einem Sturz von der Werkstatt einen neuen Lenker Montieren lassen. Der alte war bereits ein Sonderlenker, und war auch im Fahrzeugschein eingetragen. Für den neuen gibt es eine ABE... muss ich jetzt zur Zulassungsstelle und den Schein ändern lassen?
...und falls ja: -reicht ein Streichen des alten Lenkers aus dem Schein (weils ja ne ABE für den neuen gibt) - und könnte ich wenn ich eh zum Amt müssen sollte auch einfach den neuen eintragen lassen?
-hab das noch nie gemacht wie man vielleicht merkt :-)
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten.
Gruß JGN
2 Antworten
Du mußt nur den alten Lenker austragen lassen damit das Fahrzeug mit den Papieren übereinstimmt.
Die ABE des neuen Lenkers mußt Du aber immer dabei haben oder doch eintragen lassen.
Das (einstige) Eintragen des alten Lenkers schränkt die BE nicht ein sondern erweitert sie. Man kann (genau so wie an ein Motorrad im Originalzustand) an ein Motorrad mit einem eingetragenen Umbau ein Teil mit ABE anbauen.
Wenn ich z.B. einen bestimmten Reifen im Fahrzeugschein eintragen lasse heisst dass ja nicht, dass ich plötzlich mit den anderen Reifentypen, die ebenfalls explizit im Fahrzeugschein (oder durch ABE) für das Motorrad zugelassen sind, nicht mehr fahren darf. IMNSHO
Wenn Du für den neuen Lenker eine ABE hast, musst Du den Alten nicht austragen lassen. ABE ergänzt die Fahrzeugpapiere. Wenn Du den neuen Lenker eintragen lassen willst, dann musst Du zuerst zum Tüv und einen Prüfbericht erstellen lassen. Die Zulassungsstelle darf nur nach Prüfbericht eintragen, nicht nach ABE. Wenn Du dies machst, wird der alte Lenker dann eh gestrichen.