Verschiedene Reifenfabrikate vorn und hinten verboten?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi demosthenes,

es ist schon erstaunlich wieviel Halbwissen hier in den Antworten steckt. Ja sicher darfst du Mischbereifung fahren solange keine Markenbdg. im Fz-Schein, -brief vorliegt. Die STVZO §36 Abs. (2a) beschreibt ja nichts Gegenteiliges:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

"§36 Bereifung und Laufflächen

(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor."

So händel ich das auch und fahre schon seit Jahren Mischbereifung auf meiner Transalp inkl. mehrerer HU-Termine OHNE Beanstandung! :-)

Gruß aus Bochum, der T.J.


demosthenes 
Beitragsersteller
 29.06.2009, 11:42

@Endurist:

Danke!

So kannte ich das sinngemnäss auch, war nur wegen der Antworten auf die oben erwähnte Frage etwas verunsichert.

hallo...also,d.h. man darf auf einem roller mir 45 km/h zulassung,vorne z.b. einen winterreifen eines anderen herstellers haben,und hinten z.b. einen sommerreifen eines widerum ganz anderen herstellers,ohne theater mit der "rennleitung" zu bekommen??? gruss andré

hallo...also,d.h. man darf auf einem roller mir 45 km/h zulassung,wo nur die reifengrösse in den papieren steht ohne fabrikatsbindung,vorne z.b. einen winterreifen eines anderen herstellers haben,und hinten z.b. einen sommerreifen eines widerum ganz anderen herstellers,ohne theater mit der "rennleitung" zu bekommen??? gruss andré