Yamaha yzf r 6 mit 48 ps?
Vorerst mal:
Ja ich weiß, ich kann keine Drosselung mehr eintragen, da die Maschine ursprünglich maximal 95PS haben darf.
Aber wenn ich mich auf dem gebrauchtmarkt umschaue sehe ich einige r6, die bereits auf die 48 ps gedrosselt (und somit höchstwahrscheinlich bereits so eingetragen) sind.
Jetzt ist meine frage, ob ich diese dann mit dem a2 führerschein fahren dürfte? Oder gibt es da bestimmte Regelungen
(habe z.B. Gehört, dass sie nach dieser 95 ps Regelung nicht abgemeldet gewesen sein darf. Also so, dass ich sie quasi nicht neu anmelden sondern ummelden müsste?)
Danke im voraus!
2 Antworten
(habe z.B. Gehört, dass sie nach dieser 95 ps Regelung nicht abgemeldet gewesen sein darf. Also so, dass ich sie quasi nicht neu anmelden sondern ummelden müsste?)
Interessant, frage mich allerdings in welchen zwielichtigen Ecken man sich aufhalten muss, um so einen ausgemachten Unsinn zu hören. Kindergarten schließe ich mal aus, die können es halt noch nicht besser wissen.
Nicht das Bike, das Baujahr, Datum der Drosselung etc. ist wichtig, sondern allein was du mit deinem Führerschein darfst bzw. wann du diesen erworben hast.
Wurde ein A2 Führerschein 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 erworben, also die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, dann darf man damit auch auf 35kW gedrosselte Bikes fahren, die orignal mehr als 70kW aufwiesen. Zumindest gilt dies in Deutschland. Bei Fahrten ins (europäische) Ausland kann es dennoch zu Problemen kommen, da dort diese deutsche Regelung nicht anerkannt wird.
Die Antwort von "paule312" ist richtig!