Auspuff im Fahrzeugbrief eingetragen - Lautstärke dann zulässig?
Hallo Zusammen, bitte nicht lachen über die Frage - bin (obwohl bereits Mitte 40) Motorrad-Führerschein und -fahrer-Neuling. Ich habe eine Harley 883 gebraucht gekaut, die einen lauten (ich kann nicht genau sagen wie laut, aber schätzte mehr als "normal") Auspuff hat - wie die meisten halt. Ist das in Ordnung so wenn dieser im Fahrzeugbrief eingetragen ist? Oder müsste ich trotzdem mit einer Strafe bei einer Kontrolle rechnen? Tausend Dank fürs' "nicht lachen"... ;-) Silke
3 Antworten
Hallo Silke,
http://www.motorradonline.de/auspuff/grundlagen-alles-zum-thema-auspuff.276958.html
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Wichtig ist im Endeffekt, dass die tatsächliche Lautstärke nicht höher als 5dB ist als die in den Papieren genannte Lautstärke
Vorallem wenn du mit deinem Gerät öfters ins Ausland fährst empfehle ich dir beim TÜV mal eine Messung durchführen zu lassen. Sollte nicht extrem viel kosten und ist allemal angenehmer als irgendwo in den Alpen die Kiste vermessen zu bekommen ;)
Je nach Baujahr kann die Lautstärkentoleranz übrigends auch variieren! Oldtimer haben da deutlich mehr Luft
Bin natürlich kein Rechtsexperte ;) aber der TÜV wird dir mehr dazu sagen können
Ich wünsche dir viel Spaß bei dem neuen Hobby!
Wenn der Auspuff eingetragen ist, und daran nachweislich nichts verändert wurde, SOLLTEST du keine Strafe befürchten müssen.
Hab das auch schon gehört, dass alte Harleys so hohe DB-Werte im Fahrzeugschein eingetragen haben, nö, wenn das so ist, ist ja alles OK.