Begleitetes fahren/50ccm

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Ja, wenn er den BF17 besteht, darf er ab dem Moment auch Roller bis 50ccm und 45kmh fahren. (Ausnahmeregelungen aufgrund Baujahr bestehen natürlich darüber hinaus auch noch)

Das liegt daran, dass er ja den Rollerschein theoretisch ab 16 machen könnte, wenn er also mit 17 den Autoführerschein hat, ist der Rollerführerschein dabei selbstverständlich schon inkludiiert und gültig.

PS: Sag ihm er soll den A beschränkt machen ;)

LzG

Max