Bei **Abblendlicht** 1 oder 2 Hauptscheinwerfer an ?
Hallo zusammen,
na ja, meine Überschrift ist kein Geniestreich, aber ich werde es schon erklären: Es geht mir um Mopeds, die serienmäßig 2 Hauptscheinwerfer haben und mal einäugig, mal zweiäugig durch die Gegend fahren. Beispiel wäre meine Bandit (Bj.2001), die war Einäugig, meine SV (Bj.2005) ist Beidäugig und die CBF (Bj.2008) von Kumpel Olaf fährt wiederum mit einem Abblendlicht durch die Gegend. Fazit: Ich kann keine einheitliche Regelung erkennen, das ist aber bei unserer Gesetzgebung kaum verwunderlich. Kann es sein, dass für Hersteller ein Spielraum vorhanden ist? Ich gehe davon aus, dass jeweils beide Scheinwerfer mit identischen Leuchtmitteln (60/55 W (H4)) bestückt sind.
Ein Gruß vom "alten" Kostja :-)
2 Antworten
Sind 2 Abblendscheinwerfer hinter einem Glas wie z.B. bei der Honda Varadero, dann zählt dieser nur als ein Scheinwerfer und es dürfen beide gleichzeitig leuchten. Dabei dürfte auch der Abstand zueinander relevant sein, damit dieses Motorrad auch als 1-spuriges Fahrzeug wahrgenommen wird und nach welchem Recht das fahrzeug eine Zulassung bekommen hat. Nach EU-Recht ist halt vieles einfacher ;-)
Ich zitiere mal aus u.g. Quelle die man auf der dortigen Seite als Infobroschüre downloaden kann:
2.3 Scheinwerfer für Fernlicht (Fundstelle: 93/92/EWG, StVZO § 50) Vorhandensein: vorgeschrieben Anzahl: ein oder zwei in der Breite: bei zwei Scheinwerfern für Fernlicht darf der Abstand zwischen den beiden leuchtenden Flächen nicht größer als 200 mm sein.
Viel Spaß beim lesen. :-)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__50.html
Zitat aus der StVZO: "(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. ..."
Ergo --> 1 Scheinwerfer. Aber wie immer gibts auch Ausnahmen von der Regel. Ich denke den Rest regelt der TÜV o.ä.
Nee,nee, nicht so schnell. Mein Moped hat ein CoC-Papier, damit gilt EU-Recht, nicht die StVZO...
...also tatsächlich 1 oder 2 Scheinwerfer.