Beta 450rr (2010) entdrosseln?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Beta 450rr gekauft. Sie ist auf A2 gedrosselt und eingetragen. Ich möchte sie aber entdrosseln. Hat das jemand mal gemacht und könnte mir helfen und sagen was ich tun muss?
Danke im voraus!
2 Antworten
Wenn Du sie selbst entdrosseln kannst dann musst Du die neue Leistung noch an einer Prüfstelle (Tüv, Dekra, Gtü etc.) in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen, wenn Du sie nich selbst entdrosseln kannst geh in eine Werkstatt, kann auch eine freie Werkstatt sein, und lass es dort machen
Servus!
Zulassungsfähig sind bei der RR lediglich 17PS! Du hast also die max. zulässige Leistung bereits eingetragen.
Welche Fahrerlaubnis du hast, weiß ich nicht, aber ich vermute mal, dass du nicht dazu berechtigt bist, sie offen zu fahren.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Pflichtversicherungsschutz nennt sich das dann vermutlich. Ob dann noch Steuerhinterziehung obendrauf kommt, kannst du ja selbst recherchieren.
Du wärst folglich absolut illegal unterwegs und im Falle eines Unfalles holt sich die Versicherung ihr Geld wieder bei dir zurück. Solltest du dich oder ein Unfallgegner hierbei verletzen, können mit OPs und Krankenhausaufenthalt ganz schnell mehrere zehntausend Euro auf dich zukommen. Erleidet ein Unfallgegner dauerhaften Schaden, dann zahlst du dein Leben lang dafür.
Aber da deine Fragestellung sowieso keine technischen Fachkenntnisse vermuten lässt, wirst du sie selbst nicht entdrosseln können und es wird auch keine Werkstatt (zumindest keine vertrauenserweckende) diese Umbauten durchführen, da sie sonst eine Mitschuld tragen würde.
Und das ist die aktuelle Rechtslage - nicht die von vor vier Jahren, die du verlinkt hast!
Mit keinem Wort wird ein fehlendender Versicherungsschutz erwähnt, außer in deiner Phantasie.
Abgesehen davon hat der "Bussgeldrechner" hinsichtlich der rechtlichen Verwertbarkeit / Genauigkeit den Stellenwert der Bild-Zeitung.
Abschließend ist es offensichtlich, dass du meinen Link erst gar nicht durchgelesen hast. Regress und das Nichtvorhandensein einer Pflichtversicherung sind zwei paar Schuhe, die du anscheinend nicht unterscheiden kannst!
Ich habe den Führerschein der Klasse A.
Außerdem fahre ich nur auf der Strecke. Danke trotzdem für deine, wenn auch wenig hilfreiche, Antwort.
Du solltest deine Finger still halten, wenn du von der Gesetzeslage keine Ahnung hast!
Im schlimmsten Fall erreicht der Regress die Marke von 10.000€.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/doppelter-regressanspruch-der-versicherung-bei-2-fahrerverstoessen_212_475250.html