Knieschleif Pads verboten?


24.07.2020, 09:27

**Meine Lederkombi hat alle normalen Prüfzeichen und ist von Alpinestars.

3 Antworten

Es gibt keine gesetzlichen Regularien was Motorradbekleidung angeht, außer den Motorradhelm.

Das nächste mal bitte den Beamten doch höflichst darum, dir einen Paragraphen der StVO zu zeigen, in dem auf Motorradbekleidung eingegangen wird. Der nette Beamte wird dann vermutlich erst mal mit einem Bußgeld drohen, aber bleibe ruhig und gelassen und beharre darauf, dass er dich über dein Vergehen ausreichend informiert.

Da hat wohl jemand nen kleinen Machtrausch gehabt und wollte dir etwas vorlügen, nur um dich vom Knieschleifen abzuhalten.

Selbst das Knieschleifen ist auf öffentlichen Straßen nicht verboten, ob es sinnvoll machbar ist ist jedoch eine andere Frage und stark abhängig von Witterungsverhältnissen, Straßenbedingungen und Verkehrslage.

Solltest du also deine Knieschleifer dem Beamten übergeben haben, würde ich direkt zur Polizei gehen und eine Beschwerde gegen den Beamten einreichen, ich hoffe doch du hast dir seinen Namen geben lassen.


geoka  24.07.2020, 12:15
Es gibt keine gesetzlichen Regularien was Motorradbekleidung angeht,

So einfach ist es leider nicht. Gemäß §21a StVO wird nur ein entsprechender Schutzhelm vorgeschrieben.

Gemäß ANlage 7 Fahrerlaubnisprüfung sogar nicht nur der passende, richtige, Helm, sondern darüber hinaus auch noch Motorradhandschuhe, eng anliegende Motorradjacke mit Rückenprotektor bzw. separat, Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz. Alles Sachen, die man während der Fahrschule haben muss und dnach weiter verwenden sollte, der StVO zum Trotz und aus Eigeninteresse.

Fährst du z.B. nach Frankreich und hast keinen zertifizierten Helm und auch keine zertifizierten Motorradhandschuhe, darfst du nicht mehr weiterfahren. Auch in anderen Ländern kann es ähnliche Regularien geben.

fxhbr  25.07.2020, 12:01
@geoka

Ja, aber es geht hier nicht um die Fahrprüfung oder andere Länder.

geoka  26.07.2020, 17:46
@fxhbr

Nein? Kenne mehrere deutschsprachige Länder bzw. Landesteile, in denen es Polizeikontrollen gibt und andere Vorschriften gelten als z.B. in Deutschland

fxhbr  26.07.2020, 22:34
@geoka

Meine Güte, es ist doch implizit erkennbar, dass sich meine Antwort auf deutsches Recht bezieht und nicht auf das der Schweiz, Österreich oder sonst was. Immerhin geht es hier direkt um eine Polizeikontrolle. Natürlich, ist vielleicht etwas voreilig gewesen aus der Frage raus zu lesen, dass die Person aus Deutschland kommt, aber in der Regel machen sich Schreiber aus den anderen deutschsprachigen Regionen als solche erkennbar, wenn es um das Thema Recht geht.

Und es geht auch nicht darum, was man tragen sollte, weil sonst Kürzungen bei Versicherungszahlungen eintreten können.

Es geht darum, dass ein vermeintlicher Polizist entweder bewusst oder unwissend eine falsche Aussage getroffen hat. Eine rechtliche Regelung oder ein Verbot von Knieschleifer gibt es nicht.

Denk dir einfach das "hier in Deutschland" nach dem "Es gibt" und die ganze Diskussion ist völlig unnötig.

geoka  27.07.2020, 07:04
@fxhbr
...aber in der Regel machen sich Schreiber aus den anderen deutschsprachigen Regionen als solche erkennbar, wenn es um das Thema Recht geht.

Nö, das ist eher selten der Fall

...es ist doch implizit erkennbar, dass sich meine Antwort auf deutsches Recht bezieht...

Nö, eine namentlich StVO genannte Regelung gibt es nicht nur in Deutschland

Eine rechtliche Regelung oder ein Verbot von Knieschleifer gibt es nicht.

Diese pauschalisierte Behauptung ist immer noch nicht korrekt.

Es geht darum, dass ein vermeintlicher Polizist entweder bewusst oder unwissend eine falsche Aussage getroffen hat.

Das war aber nicht Kern der Frage.

Ich halte die Geschichte des TE ohnehin für etwas fragwürdig bzw. geschminkt.

fxhbr  27.07.2020, 07:40
@geoka
Nö, das ist eher selten der Fall

Mh, doch, kurze Suche beweist das Gegenteil.

Nö, eine namentlich StVO genannte Regelung gibt es nicht nur in Deutschland

Ist mir bewusst, dennoch sollte es jedem Normalsterblichen möglich sein aus meiner Antwort zu extrapolieren, dass es sich um deutsches Recht handelt.

Aus meiner Aussage darauf zu schließen, dass es in keinem Land der Welt überhaupt ein Gesetz existiert, das in irgendeiner Form Motorradbekleidung regelt, ist gelinde gesagt dämlich.

Diese pauschalisierte Behauptung ist immer noch nicht korrekt.

Ja klar, wenn man diesen einen Satz aus dem Kontext nimmt, dann ist es natürlich nicht korrekt. Aber wenn man nicht unbedingt Recht behalten möchte und deshalb Kontext ignoriert, dann ist es einem möglich aus diesem Fließtext besagten Kontext zu ziehen.

Die korrekte Aussage für den vollen Wahrheitsgehalt wäre natürlich "Derzeit gibt es im deutschen Bereich kein Gesetz das für den normalen Verkehrsbetrieb (Regelungen zur Führerscheinprüfung ausgeschlossen) Motorradbekleidung, mit der Ausnahme von Helmen, regelt."

Ist das nötig? Nein. Eine gewisse Grundintelligenz kann man durchaus voraussetzen, dass du über diese besitzt ist klar, denn zweifelsohne hast du die Intention hinter meiner Antwort erkannt. Aber die hast du dann gekonnt ignoriert.

Das war aber nicht Kern der Frage.

Habe ich das mit dieser Aussage Impliziert? Nein. Kern der Frage ist ob Knieschleifer verboten sind, in Bezug auf eine vermeintlich Situation die sich zugetragen haben soll. Aber im Kontext der Frage ging es um diese Situation.

Wo wir doch bei syntaktisch richtig oder falsch sind, finde ich sollte ich dich darauf hinweisen, dass es einen Unterschied gibt bei "es geht um" und "das ist der Kern der Frage". Während die Phrase "es geht um" Kontext relativ vage hält, konkretisiert "der Kern der Frage" es.

Ich halte die Geschichte des TE ohnehin für etwas fragwürdig bzw. geschminkt.

Das ist mir völlig egal und es ist auch unwichtig für die Frage, weil es nicht beeinflusst wie ich diese beantworte.

Hast du in der Schule damals auch immer die Fragen im Mathe-Buch beantwortet mit "ich halte es für etwas fragwürdig bzw. geschminkt, dass Edeltraud 42 Wassermelonen kauft"?

geoka  27.07.2020, 09:00
@fxhbr

Die Erfahrungen aus mehreren Jahren in diesem Forum zeigt mir deutlich, dass Fragesteller außerhalb von Deutschland zwar "Ihre" landesspezifischen Eigenarten meinen, aber den Hinweis darauf nicht oder erst erheblich später in einem Kommentar erwähnen.

Es war deine Aussage, dass es kein Gesetz dazu gäbe. Es mag kein Gesetz geben, welches ausdrücklich Knieschleifer verbietet, ensteht dadurch aber FUnkenflug während des Fahrens, dann können anderen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen sehr wohl herangezogen werden. Das ist eben der weit verbreitete Irrtum, dass etwas nicht verboten sei, wenn es nicht ausdrücklich in einem Gesetz erwähnt wurde.

Ich beschäftige mich in meinem Arbeitsbereich seit Jahrzehnten mit diversen Rechtsvorschriften, deren Auslegung und Interpretation, sich daraus ergebenden Spielräumen und Zusammenhänge. Ist allgemein kompliziert und ich lerne heute noch neue Sachen dazu. Das ist im Bereich der StVO, StVZO, FeV, Durchführungsverordnungen, Gesetzeskommentare etc. auch nicht anders.

Es gibt eben nicht nur schwarz oder weiß, sondern auch oft eine große graue Zone. Das will ich dir mit den Kommentaren nahe bringen.

fxhbr  27.07.2020, 11:23
@geoka
Es gibt eben nicht nur schwarz oder weiß, sondern auch oft eine große graue Zone. Das will ich dir mit den Kommentaren nahe bringen.

Warum dann nicht gleich diese Erklärung? Soll ich mir das aus deinem "das ist nicht korrekt" herleiten?

Du hast vorher auf syntaktischen Mängeln rum gehackt, was dich eher wie einen Klugscheißer darstellt. Und ich weiß, dass du kein Klugscheißer bist, sondern bei dir tatsächlich viel Wissen zu holen ist. Das habe ich in meiner kurzen Zeit hier bereits gemerkt.

Trotzdem macht das meine Aussage nicht falsch. Es gibt in Deutschland keine Regelungen zu Motorradbekleidung, außer für Helme, die auf den normalen Straßenverkehr zutreffen.

Dass ich bei Funkenflug oder unberechenbarem Verhalten andere gefährden kann ist klar. Und dass das dann natürlich zumindest eine Ordnungswidrigkeit ist, ist auch klar. Aber das ändert nichts daran, dass Knieschleifer nicht verboten sind. Die können sogar mit Überall-Streichholzköpfen beklebt sein, wenn du willst. Das macht die Dinger deswegen noch lange nicht verboten.

Was dann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellt ist die fehlende Rücksichtnahme, im Falle dass eine Gefährdung stattfindet, nicht das Tragen von Knieschleifern. Dann habe ich aber eine Gefährdung verursacht ungeachtet der Tatsache ob ich Knieschleifer getragen habe oder nicht.

Ich meine ich kann meine Fußrasten schleifen lassen und Funkenflug erzeugen und damit potentiell eine Gefährdung verursachen, macht das dann jetzt Fußrasten oder Schräglage illegal?

Genau aus diesem Grund habe ich auch das Gerichtsurteil verlinkt. Daraus geht eindeutig hervor, dass für eine strafrechtliche Verfolgung ein begründeter Tatverdacht vorliegen muss. Weder das Knieschleifen selbst noch das Tragen von Knieschleifern ist ein ausreichender Grund um einen Verdacht auf eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu rechtfertigen. Es ist noch nicht mal ausreichend um einen Verdacht auf eine Absicht zu rechtfertigen.

Ob die Knieschleifer jetzt theoretisch Funken sprühen können oder nicht, sei dahingestellt. Das macht den Knieschleifer selbst noch nicht verboten. Wir sind noch nicht bei Minority Report angekommen und müssen alles verbieten nur weil damit Schindluder getrieben werden könnten, auch wenn es einem in letzter Zeit leider immer mehr so vor kommt.

Knieschleifen ist nicht verboten, solange keine Gefährdung stattfindet und als solches kann man Knieschleifer auch nicht verbieten.

Aber das habe ich auch in meinem Ergänzungskommentar am Anfang erwähnt:

Solange man sich an die Spielregeln der Rennleitung hält ist Knieschleifen auf öffentlichen Straßen erlaubt.
geoka  27.07.2020, 13:43
@fxhbr

Vieleicht bin ich nur zu dämlich es richtig zu erklären, was an einer der Aussagen auszusetzen ist. Für mich beende ich hier dann das Thema bzw. mein Ansinnen.

fxhbr  24.07.2020, 10:22

Für den Fall, dass es wen interessiert:

Dieses Gerichtsurteil bei dem dem Antragssteller der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet wurde wegen Knieschleifen und "Rennsport-ähnlichem Fahrverhalten", wurde erklärt, dass sowohl der Entzug des Führerscheins, sowie die Anordnung der MPU rechtswidrig war, da kein Straftatbestand vorlag (Geschwindgikeitsbeschränkungen nicht überschritten und keine Gefährdung anderer).

Solange man sich an die Spielregeln der Rennleitung hält ist Knieschleifen auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Nein, sind natürlich nicht verboten..habe zwar selbst schon viel erlebt, aber solche Maschen wie "wie lange geht denn noch deine Probezeit?" gehen schon sehr unsubtil in den Bereich der Nötigung hinein... wenn die Geschichte sich wirklich so zugetragen hat (woran ich aber offen gestanden etwas zweifle), würde ich Anzeige erstatten.