Drosselung nicht komplett eingetragen?
Guten Tag, folgende Sachlage:
Meine Aprilia RS 125 , die jetzt erst von uns gekauft wurde, wurde vom Vorbesitzer auf 11 KW gedrosselt. Er ließ die Drosselung eintragen und fuhr offen. Im Prinzip eine Situation wie sie -zig mal vorkommt. Jedoch wurde, an welcher Stelle auch immer, vergessen die kompletten Drosseln in der Brief einzutragen. Bei mir ist lediglich die Reduzierung der Hauptdüse von 120 auf 110 und die Ausserbetriebnahme der elektrischen Auslasssteuerung eingetragen. Dies wurde von mir jetzt auch gemacht. Die Maschine soll in der 15 PS-Version gefahren werden. Eine Reduzierung im Krümmer oder eine andere CDI o.ä. wurde im Brief komplett weggelassen oder vergessen.
Ich möchte mich rechtlich relativ "safe" bewegen, daher meine Frage: Ist es im Fall einer Kontrolle so ok wie es ist und ich kann mich auf die Eintragungen beziehen oder ist es meine Pflicht mich zu informieren wie sonst eine Drosselung vollzogen wird und diese nachträglich auch durchzuführen?
Vielleicht gibt es ja jemanden der sich mit diesem Thema wirklich auskennt. Gruß
1 Antwort
Das kann man mit wenigen Worten beantworten: Der Halter (!) ist für den technisch legalen Zustand des Kraftfahrzeuges verantwortlich.
Es ist ratsam, dass eine Prüforganisation deiner Wahl die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, nicht Fahrzeugbrief) gemäß StVZO korrigierend vorbereitet, damit die endgültige Korrektur bei der zuständigen Behörde (Landratsamt / Zulassungsstelle) erfolgen kann.