Fahren wenn Drossel vom TÜV abgenommen wurde, aber es noch nicht in den Papieren eingetragen ist?
Darf ich schon fahren, wenn ich die Drossel eingebaut habe und sie vom TÜV abgenommen wurde, ich es aber noch nicht in den Papieren eintragen lassen habe?
2 Antworten
Wenn Du beim Rheinischen Dampfkessenverein (oder anderen freundlichen Graukitteln) warst und die nichts zu bemängeln hatten, bekommst Du ein Gutachten über den Umbau. (löhnen)
Damit marschierst Du zum Straßenverkehrsamt und die tragen das was im Gutachten steht in die Papiere ein. (noch mal löhnen)
Auf dem Gutachten steht sinngemäß dass diese zeitnah (wahrscheinlich ein juristisch definierter Begriff wie unverzüglich) eingetragen werden muss.
Damit sollte die Fahrt (sofern die Zulassungsstelle nicht schon geschlossen hat) vom TÜV direkt dorthin gehen.
Wenn Dich die Rennleitung anhält kannst Du denen das Gutachten vorzeigen. Wenn mehrere Tage dazwischen liegen oder Du in einer anderen Ecke der Republik angehalten wirst, bekommst Du wahrscheinlich Ärger. Wegen Fahren ohne Führerschein eher nicht.
Ggf. musst Du den Umbau, vor allem beim späteren Ausbau der Drossel, noch der Versicherung melden. Damit die Dir künftig mehr abbuchen können.
Würde sagen ja, denn die Zulassungsstelle übernimmt die Daten vom TÜV ja auch in die Papiere, ohne die Drosselung noch einmal zu prüfen... im Zweifelsfalle würde ich den TÜVler fragen.