Handytacho statt Tacho?
Hey, ich wollte mal fragen, ob man anstatt ein Tacho auch sein Handy (GPS Geschwindigkeits-und Drehzahlmesser) benutzen darf/kann. Muss man trozdem noch ein tacho einbauen oder muss man Dan keins einbauen wenn man das Handy als tacho hat? Gibt es da noch irgendwelche Bedingungen? Ps: an meiner s51
MfG Dustin
3 Antworten
Salue
Wenn Du eine billige Nachrüstlösung suchst, dann schau mal im Warenhaus im Fahrradzubehör.
Da gibt es kleine Gehäuse mit Digital-Display zum anklemmen an der Lenkstange, die nehmen das Signal mittels eines am Rad anklebaren Gebers.
Die kannst Du auf die entsprechende Radgrösse eineichen. Die funktionieren auch in Tunnels.
Tellensohn
Brauchst schon noch den Tacho, weil das GPS nicht überall funktioniert (z.B. in Tunneln, Unterführungen). Ausserdem fehlt dann auch der Kilometerzähler. Vielleicht wissen die anderen ja noch juristische Einzelheiten, ich würde sagen nein, das kriegst du nicht zugelassen.
Eine nach dem Anhang (3.2.5.2 bis 3.3) zu §57 StVZO zugelassenen Geschwindigkeitsmessgerät ist Pflicht. Ein Handy oder Fahrradtacho erfüllt diese Bedingungen in der Regel nicht.
StVZO
§57, 1+2+3
§69a, 25+25a
Und das ist die Krux, Kai. Die Simson ist nicht zulassungspflichtig. Somit dürfte die StVZO nicht greifen.