Roller Verkauf
Hallo, ich habe privat einen Roller verkauft, voll funktionsfähig. Nachdem der Käufer sich dessen versichert hat, wurde ein Kaufvertrag angefertigt, mit der Sondereinigung, das keine Gewährleistung in Kraft tritt, sprich der Roller nicht zurück gegeben werden kann. Nun hat der Käufer den Roller 1 1/2 Wochen gefahren, problemlos und stellte dann fest, es ist nicht mehr genug Motoröl (4 Takt) im Roller und hat nun selbst einen Motorschaden verursacht und will nun das Fahrzeug zurück geben. Meiner Meinung nach ist dies nicht rechtens, da er einen Vertrag mit den Worten gekauft wie gesehen und vom Käufer begutachtigt unterschrieben hat. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
3 Antworten
Der Käufer hat deinen Roller so gekauft wie er den gesehen hat, mit oder auch ohne Probefahrt, und hat dafür unterschrieben,das er ihn so haben will wie er da steht, dann kann man nicht mehr hinterher kommen und sagen, (übertrieben gesagt) bin gegen Baumgefahren, nun will ich mein Geld zurück.Als Käufer ist er selbst dafür verantwortlich was er macht,wenn der Roller ja nach dem Kauf einwandfrei lief, dann kann und darf er sich nicht beschweren.
Ein Käufer sollte nach dem man was gekauft hat, auch selber vor Fahrtantritt noch mal alles nach gucken ob genug Sprit im Tank,Öl drin ist,ob alle Lampen und Hupen gehen usw.
Jeder der ein Fahrzeug führt, sollte eh alle vor dem Losfahren überprüfen, glaubt der denn man kann was kaufen und gleich los fahren rundum die Uhr, und braucht nie wieder was dafür tun ?
in 1 1/2 Wochen kann man viel gefahren sein wer weiß was der so alles damit gemacht hat.
Für vergessenen vom Öl ist der Käufer selber schuld.
Ist wahrscheinlich nicht rechtens, was er da versucht, würde mir aber trotzdem einen Anwalt nehmen und mich garnicht auf "Gespräche" mit dem Gegenüber einlassen. Der Anwalt wird nicht die Welt kosten, er kann dir verbindlich die Rechtslage erklären.
Hier ist die Frage zu stellen, warum wenig bzw. zu wenig Motoröl vorhanden war. Wenn der Roller zum Zeitpunkt, als er sich in deinem Eigentum befand, schon über das normale Maß hinaus Öl verbraucht hat, wäre es deine Pflicht gewesen, den Käufer auf diesen Umstand hinzuweisen.
Wenn der Roller aber im normalen Bereich Öl verbraucht hat und du lediglich übersehen hast, Motoröl nachzufüllen, stellt sich mir die Frage, ob du verpflichtet bist, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass der Roller Öl verbraucht.
Ein Gang zum Rechtsanwalt sollte Klarheit schaffen.