Unfallmotorrad – Versicherung darf bestimmen?

2 Antworten

Ergänzend zu meiner vorherigen Antwort: Hier ist der Totalschaden gemeint. Wenn es sich um einen Teilschaden handelt, wird der Wert geschätzt, der für eine Reparatur benötigt wird. Selbstverständlich bleibt das Fahrzeug in dem Besitz des Geschädigten. Und der kann damit machen, was er will. Gruß Bonny2

Nein, geht nicht. Wenn die gegnerische Versicherung der Schaden bezahlt hat, geht das Fahrzeug in deren Besitz über. Die können das Motorrad verkaufen oder entsorgen. Mir ist aber kein Fall bekannt, dass jemals so verfahren wurde. Normalerweise begleichen die Versicherungen und überlassen den Schrott dem Geschädigten. Wenn die Versicherung selber entsorgen würde, kämen die Kosten auf der Versicherung zu. Wenn sie Dir den Schrott überlassen (auf jeden Fall schriftlich mit der Versicherung klären), geht das Fahrzeug wieder in Deinem Besitz über. Nicht auf einen Restwert einlassen!!! Da die Versicherungen immer ihren eigenen Gutachter (zum schätzen des Schadens, Restwert) einsetzen, handeln die auch im Interesse der Versicherung (sonst würden diese Seitens der Versicherung gekündigt, -- wer will das schon? Zumal er bei einer anderen Versicherung nicht mehr unterkommt.). Immer einen eigenen Gutachter bestellen. Die gegnerische Versicherung muss für die Kosten aufkommen. Möglicherweise musst Du die Kosten vorher auslegen. Es scheint nicht gerade eine seriöse Versicherung sein, sonst hätten sie Dir nicht einen solchen Vorschlag gemacht. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, oder im ADAC bist, spreche dies mit ihnen ab. Gruß Bonny2


kesha 
Beitragsersteller
 24.03.2009, 00:14

Danke dir Bonny2! Die Speedy von meinem Kumpel ist ein Totalschaden, und sie haben mittlerweile einen Gutachter geschickt, der den Restwert auf 1500€ schätzt. Da aber Motor, Getriebe, Räder, Elektronik etc keinen Kratzer haben (alles andere schon) ist das zu wenig. Mein Kumpel hat schon einen Anwalt eingeschalten und einen anderen Gutachter angefordert, danke euch für die Tipps! Gruß