Motorrad schaltet im Standgas ab, nach drossel einbau?
Ich habe bei meiner CBR 600 RR eine 35Kw Drossel eingebaut um sie bereits mit 18 Jahren fahren zu können. Nach dem einbau, verrekt das motorrad im warmen zustand im Standgas. Solange die Tempratur unter 40°c bleibt, läuft das Motorrad wie es soll. Denn Leerlauf habe ich bereits versucht ein zu stellen, hatte aber absolut keine Wirkung.
Weis jemand womit das zu tun hat?
5 Antworten
Also, der Motor geht aus; da schaltet nichts ab.
Das Standgas sollte bei ca. 1.400 U/min. liegen. Diese Einstellung macht man mit warmen Motor.
Die Einstellschraube zur Einstellung wird häufiger mal zu weit heraus gedreht und dann ist keine Einstellung mehr möglich.
Mit viel Glück bekommst du sie wieder eingedreht. Ansonsten muss die Tankattrappe runter und der Tank raus, damit du die Schraube (an dem Bowdenzug/ Drahtkabel mit Rändelschraube) wieder rein bekommst.
Mit der Drosselung hängt es normalerweise nicht zusammen, da sie ja über den Gasweg begrenzt ist.
Der Fehler war vermutlich schon zuvor vorhanden.
Hier noch ein Bild, damit du die Lage der Standgaseinstellung siehst:
Es ist extrem Freundlich das sich alle um die Rechtslage gedanken machen aber das Motorrad wird in der Schweiz regestriert. Die Drossel wurde von einem Honda händler verkauft und ist im Ausweis eingetragen. Das Motorrad kann und darf so in der Schweiz zugelassen werden. Meine Frage bezieht sich mehr auf das nicht laufende Standgas in Warmen zustand.😊
Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden.
https://fuehrerausweise.ch/ausweiskategorien/kategorie-a-beschraenkt/#kat-a-
Das bedeutet, dass du illegal durch die Gegend fährst!
Bei allen technischen Fragen ist es grundsätzlich hilfreich, wenn Angaben zum Fahrzeug gemacht werden.
Hersteller:
Modell:
Baujahr:
Hubraum:
Leistung:
Laufleistung:
evtl. Drosselung - wenn ja, wie ausgeführt
Umbauten: z.B. Auspuffanlage, Luftfilter
Vor Fragestellung hilft oftmals ein Blick in die Bedienungsanleitung - diese sollte man auch grundsätzlich VOR Benutzung eines Mopeds/ Motorrades lesen!
Honda, CBR 600 RR PC37 2003, Leistung 88/35kw, Drosselung durch gaszug anschlag, Umbauten: Auspuffanlage seit 2004.
Im Handbuch steht wie man den Leerlauf einstellt. Nicht aber was zu tun ist, falls dieser Schritt nicht funktioniert. Aber danke vielmals für den tipp.
Motorräder mit mehr als 70 kW Leistung, die auf 35 kW gedrosselt wurden, durften im nationalen Recht von Führerscheinbesitzern der Klasse A2 bis zum 27. Dezember 2016 gefahren werden. Durch die 11. Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 21.Dezember 2016 wurde diese nationale Regelung gestrichen, die Besitzstandswahrung bleibt jedoch erhalten.
Seit wann besitzt du die Fahrerlaubnis der Klasse A2? Erfolgte die Erteilung vor oder nach dem 21.12.2016?
Ich befürchte, letzteres trifft zu. Dann fährst du ohne Fahrerlaubnis dieses Zweirad. Das ist gemäß §21 StVG eine Straftat.
( https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html )
Ich denke, dass das Problem mit der fehlerhaft montierten Leistungsdrossel deutlich in den Hintergrund tritt!
Danke vielmals für den Rechtsschutz aber das Fahrzeug wird in der Schweiz registriert und die Drossel wurde vom Offizielen Honda händler Verkauft und bereits im Fahrzeug ausweis eingetragen.
Die darfst du gar nicht fahren, die haben ungedrosselt 120 PS, jedenfalls die Modelle, die ich kenne.
Danke vielmals für den Rechtsschutz aber das Fahrzeug wird in der Schweiz registriert und die Drossel wurde vom Offizielen Honda händler Verkauft und bereits im Fahrzeug ausweis eingetragen.
Die Schweiz hat aber meines Wissens nach die gleiche Regelung bez. A2 Führerschein.
Als die "Doppel-R" heraus kam, hatte sie 117 PS, was für die Zulassung als A2 Fahrzeug immer noch zu viel ist.
Die CBR 600 F gab's zwar in Deutschland mit 98 PS, zwecks günstiger Versicherungseinstufung, war aber dafür schon am Werk gedrosselt. Die A2 Zulassungsvoraussetzungen beziehen sich aber immer auf die ungedrosselte Ausführung.
Auch 98 PS sind zu viel. Der Fragesteller hat einfach mit Zitronen gehandelt.
Das ist nicht böse gemeint, nur ist die sehr große Mehrheit hier im deutsche Rechtsraum angesiedelt und daher naheliegend auch zunächst auf diese Rechtsformen abzuzielen.