Mit gedrosseltem aber nicht eingetragenen Motorrad fahren?
Hallo zusammen,
Habe mir diese Woche eine ungedrosselte Mt-07 gekauft. Das Motorrad steht in Oberösterreich und dort habe ich auch bei einer Fachwerkstatt gleich die Drossel einbauen lassen.
Nun zu meinem „Problem“: Da ich in Tirol wohne muss ich die Maschine irgendwie überstellen um sie dann der Prüfstelle vorzuführen zum typisieren der Drossel. Im Moment habe ich jedoch kein Auto mit Anhängerkupplung oder sonstiges. Jetzt überlege ich das Motorrad morgen selber nach Tirol zu fahren. Ich habe sie versichert und offen auf mich zugelassen. Das Teilegutachten der Drossel sowie die Bestätigung der Werkstatt, dass die Drossel fachgerecht eingebaut wurde würde ich selbstverständlich beim fahren mitführen.
Können so irgendwelche Probleme auf mich zu kommen oder ist das halbwegs legal? Gibt es eine Regelung die besagt, dass man auf direktem Wege zur Prüfstelle fahren darf?
Danke im voraus!
3 Antworten
Nur mal so gefragt, Oberösterreich und Tirol gehören die nicht zu Österreich?
Wenn ja, warum hat die Werkstatt es nicht gleich eintragen lassen? Da wäre Dein Problem kein Problem.
Ja stimmt, gehört beides zu Österreich. Konkret ging es darum, dass ich mit meinem A2 Schein eine (zumindest noch auf den Papieren) offene Maschine gefahren bin. Man muss in Österreich sämtliche Teilegutachten, Teile mit ABE usw. der Prüfstelle der jeweiligen Landesregierung vorführen um dies noch einmal bestätigt zu bekommen um sie dann korrekt auf die reduzierte Leistung zuzulassen. Der Händler kann lediglich den fachgerechten Einbau bestätigen. Im Endeffekt war es kein Problem, da ich ohne Kontrolle durchgekommen bin.
...habe ich auch bei einer Fachwerkstatt gleich die Drossel einbauen lassen.
Dann kannst du die Drosselung mittels Rechnung nachweisen. Und deswegen dürfte die Polizei auch kein Drama verantsalten.
Ich habe sie versichert und offen auf mich zugelassen.
Von dem Versicherer her dürfte es kein Problem geben, aber warum lässt du das Moped auf dich "offen" zu, wenn du lediglich die Fahrerlaubnisklasse "A2" hast?
Das Verhalten ist nicht logisch!
Das Verhalten ist etwas komisch. Will er irgend wem gegenüber damit "angeben" ?
Nehmen wir einmal an, du würdest angehalten, dann müsste man dir beweisen, dass die Maschine ungedrosselt ist, was du aber mit deinen Papieren widerlegen kannst. Natürlich kann dir jemand blöd kommen, aber bez. der Fahrerlaubnis bist du jedenfalls aus dem Schneider.