Motorradführerschein -Schutzkleidung, Hose TÜV-Konform??

2 Antworten

Die FeV 2.2.18 ist hier recht eindeutig, es wird "Motorradschutzkleidung", also auch eine "Motorradhose" verlangt.

Da dieses Modell eine "Unterziehhose" ist, wird diese wahrscheinlich per Definition nicht den Anforderungen genügen, da neben den Protektoren auch hohe Reiß- und Abriebfestigkeit gefordert ist. Aramid erfüllt zwar für sich gesehen diese Bedingungen, glaube aber kaum, dass eine Art "Strumpfhose" in der Lage ist, die Protektoren im Falle eines Sturzes mit anschließender Rutschpartie an der richtigen Stelle zu halten.

Auch die fehlenden Angaben zur CE Zertifizierung einer Motorradschutzbekleidung machen mich stutzig und auch die fehlende Angaben zur Zertifizierung der Protektoren selbst

CE-Zertifizierung von Motorradbekleidung und persönlicher Schutzausrüstung – Munich Consulting Group (mcg-gmbh.de)

Urteil zum Thema fehlende Schutzkleidung: 2010-02-82 Motorrad-Ausbildung: Wichtiges Urteil zur Schutzkleidung - Fahrlehrerverband Baden-Württemberg (flvbw.de)

Dem TÜV ist sche.ßegal was du anziehst (bis auf Helmpflicht). Der Polizei auch.

Aber der Fahrlehrer wird dich kaum ohne echte Motorradhose und Motorradjacke fahren lassen. Schließlich haftet er, wenn du mit Jeans fährst und du dich dabei verletzt.


geoka  15.08.2022, 16:40

Leider nein, was die Fahrprüfung angeht.

geoka  15.08.2022, 16:44
@geoka

...was "Dem TÜV ist sche.ßegal was du anziehst (bis auf Helmpflicht)" angeht.