Sissybarbestimmungen in Österreich?

3 Antworten

Sissybars müssen nur dann eingetragen werden, wenn sie rahmenfest sind. Sind sie lediglich angeschraubt müssen diese nicht eingetragen werden.

Zur Höhe, da lese ich im Internet verschiedenste Dinge. Manche behaupten es gäbe Gerichtsurteile die bis zu 30cm Höhe gestatten, aber dazu werden komischerweise nie Quellen angegeben.

Sämtliche Anbieter weißen bei ihren Sissybars darauf hin, dass diese laut KBA vom 29.1.1996 eintragungsfrei sind und andere Seiten verweißen auch auf das KBA, dass bis 2,60m über dem Boden Eintragungsfrei sind.

Andere halten sich an die StVO, laut derer es nicht höher als 4m über der Fahrbahn sein darf.

Aber das Archiv des KBAs ist ein absoluter Graus. Als Softwareentwickler sträuben sich mir da alle Haare. So war es mir unmöglich die besagte Pressemitteilung vom 29.1.1996 des KBAs zu finden. Man muss die Anbieter hier also beim Wort nehmen.

Die einzige sinnvolle Quelle die ich finden konnte war dieses TÜV Teilegutachten, welches besagt, dass die Rückenlehne nicht mehr als 46 cm über dem Beifahrersitz enden darf.

"fxhbr" hat recht mit dem "fest am Rahmen" und "verschraubt am Rahmen".

Bei der Höhe ist die Begrenzung tatsächlich 4m. Jedenfalls vor ca. vier Jahren hier in Berlin. Wie es in Österreich ist, weis ich nicht. Meine Erfahrung bezieht sich auf Deutschland (Berlin).

Ich habe meine Sissybar umgebaut. eigentlich wollte ich einen "hohen Überrollbügel" wie bei "Easy Rider" an meiner Chopper haben. Ich habe einen Freund gefragt, der beim TÜV Prüfer für Fahrzeuge ist. Der nannte mir die 4 m. Ich war jetzt trotzdem unsicher. Daraufhin bin ich zur TÜV-Prüfstelle gefahren und habe mir noch eine andere Meinung eingeholt. Die war auch maximal 4m. Schwierigkeiten wird es aber mit der Befestigung (schwingen bei der Fahrt) geben. Ist das Problem gelöst, spricht nichts gegen eine Sissybar von 4m. So war das vor ca. 4 Jahren. Ob es noch heute so ist, weis ich nicht. Aber da die Mühlen langsam laufen, wäre es noch möglich. Übrigens: Ich habe die Sissy-Bar umgebaut. Allerdings nicht in der Höhe, sondern mit Tasche. kurze Zeit mit einer Handgranate. Gab viele Lacher, aber nie Ärger. :-)

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Gruß Bonny

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Österreich, Chopperumbau hinten)  - (Österreich, Chopperumbau hinten)

superantwort  27.05.2020, 11:12

Man erkläre mir bitte "die Höhenbegrenzung 4m" , ich komme nämlich trotz längeren Nachdenkens nicht darauf, wo/wann diese Höhe erreicht wird. Vielen Dank im Voraus!

Bonny2  27.05.2020, 11:19
@superantwort

§ 32 StVZO (Fahrzeugabmessungen). Fahrzeuge mit maximaler Höhe im Straßenverkehr. Motorräder sind nicht extra aufgeführt. Daher unterliegen die genau wie LKW´s und andere Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung den gesetztlichen Vorgaben. Gruß Bonny

Bonny2  27.05.2020, 11:34
@Bonny2

Jetzt komme ich ins Grübeln. Ich habe eben nachgelesen (StVZO) ob es eine Höhenbeschränkung für Motorräder gibt.

Nun finde ich folgendes: Motorräder und Quad dürfen eine maximale Höhe von 2,5m und eine Länge von 4m nicht überschreiten. Das muss neu sein. Der TÜV und mein Bekannter (arbeitet als TÜV-Prüfer) hatte mir vor ca. vier Jahren die maximal zulässige Höhe von 4m benannt. Da wurden Kraftfahrzeuge nicht unterschieden. Ich rufe ihn an und frage ihn. Melde mich dann neu. Gruß Bonny

Bonny2  27.05.2020, 12:17
@Bonny2

Heute breche ich den Rekord für "eigene Antworten kommentieren" ;-)

Den Punkt hinter "........... html" weg lassen, dann funkioniert der Link. Bonny

superantwort  27.05.2020, 21:51
@Bonny2

Danke, an die StVZO hatte ich überhaupt nicht gedacht!

Wahrscheinlich, weil ich mehr Praktiker als Theoretiker bin und mir einfach nicht vorstellen konnte, dass eine Sissybar erst in 4m Höhe zu enden braucht. Bin heute zufällig durch einen Autobahntunnel gefahren der für Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von 4,0m zugelassen war. Gemäß §32, Abs.9 ist ja bei Motorrädern wohl bereits bei 2,5m Schluß. Damit passt man auch durch ländliche Unterführungen, ohne dass es einen per Sissybar an der Tunneldecke aushebelt. :-)