Unnützes hin-und herfahren in der Schweiz strafbar?

3 Antworten

Würde mich da nicht all zu verrückt machen, der Tatbestand ist sehr schwer zu beweisen, man kann sich ja leicht rausreden (muss man aber eigentlich gar nicht), man wollte eben dort und dort hin und da ist einem noch etwas eingefallen und dann ist man wieder zurück tralala, oder man hat ein bestimmtes Haus gesucht, welches genau muss man aber niemandem mitteilen... steht auch schon im Grundgesetz " Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet" ...geniessen wir das solange wir noch können, es soll ja Leute geben, die das anders sehen ;)


Effigies  22.01.2017, 23:36

Der § dient hauptsäcjlich dazu der Rennleitung ne Handhabe gegen so "Promeniermeilenkrawallmacher " zu geben.

Das kennt man doch, daß man an prominenter Stelle wie München Leopoldstraße oder Berlin Kudamm in nem Straßencafe sitzt und in 15 min fährt 5x der gleiche Ferrari vorbei.

Der Verstoß wird ja nur auf Anzeige verfolg, was dann meist von den Gastwirten kommt.

fritzdacat  22.01.2017, 23:27

P.S.: Würde mich wundern, wenn das in der Schweiz anders wäre.

Der Frage schließe ich mich gleich mal an, aber eben für Österreich.

Auch, wenn die Chancen auf eine Antwort für diese Gegenden ja etwas kleiner sind als für Deutschland.


In der Bussenliste steht dies auch nicht drin!

Vermeiden von Lärm Art. 33, Art. 42 Abs. 1 SVG, hier u.a.

d. fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;