Hallo,
ich möchte an meinem Motorrad eine neue Kennzeichenhalterung anbringen. Nun habe ich mich mit der Rechtslage auseinander gesetzt. Dort heißt es, dass eine Kennzeichenbeleuchtung zwingend notwendig ist, damit das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. An meiner Maschine war jedoch von Werk aus keine Kennzeichennbeleuchtung verbaut. Deshalb zu meiner Frage...Muss ich bei einer neuen Halterung eine Beleuchtung anbringen????